Strategie zur Normalisierung

Informationen unter Vorbehalt von Änderungen

2022

04.03.2022

Per Rundschreiben des Innenministeriums bekannt gegebene Beschlüsse:

  • Die Maskenpflicht im Freien ist aufgehoben.
  • In geschlossenen Räumen besteht dann keine Maskenpflicht, wenn die Belüftung ausreichend ist und die Regeln zum sozialen Abstand eingehalten werden.
  • In dieser Normalisierungsphase ist die HES-Kode-Praxis aufgehoben. Keine Organisation oder Einrichtung wird bei Zugang eine Prüfung des HES-Kodes vornehmen.
  • Personen, bei denen kein Krankheitsverdacht besteht, werden nicht getestet.
  • Falls in einer Schulklasse 2 Krankheitsfälle auftreten, wird die betroffene Klasse nicht länger geschlossen. Schüler, deren Testergebnis positiv ausfällt, werden isoliert und der Unterricht wird fortgesetzt.

Dieser Link führt Sie zu dem vom Innenministerium bekannt gegebenen Rundschreiben.

2021

Rundschreiben des Innenministeriums der Türkei zu Normalisierungsmaßnahmen ab dem 1. Juli

  • Ab Donnerstag, den 1. Juli 2021, um 05:00 Uhr werden die Ausgangsbeschränkungen innerhalb der Woche und am Wochenende sowie die Beschränkungen beim Fernverkehr nicht länger angewendet.
  • Alle Gewerbe, die aufgrund der bisherigen Regelungen ihre Geschäftstätigkeit aussetzen mussten, dürfen ab Donnerstag, den 1. Juli 2021, wieder den Betrieb aufnehmen.
  • Wer bei Einreise über einen Grenzübergangspunkt des Landes keinen negativen PCR-Test vorweisen kann, der nicht älter als 72 Stunden ist, hat am Grenzübergang einen PCR-Test oder einen Antigen-Schnelltest vornehmen zu lassen. Anschließend ist die Weiterreise gestattet. Wessen Testergebnis positiv ausfällt, wird am Wohnort isoliert.
  • Die bisherige Arbeitszeitpraxis der öffentlichen Verwaltung von 10:00 – 16:00 Uhr wird beendet und ab Donnerstag, den 1. Juli 2021, erneut zu den regulären Arbeitszeiten übergegangen; Die Grundsätze und Verfahren dazu werden in einem Rundschreiben des Präsidialamtes bekannt gegeben. Arbeitsbeginn und Arbeitsende sowie die Dauer der Mittagspause der öffentlichen Verwaltung werden nach Maßgabe der Besonderheiten der einzelnen Regionen und der öffentlichen Dienstleistung von den Gouverneursämtern festgelegt.  
  • In Bezug auf Massenveranstaltungen sowie Versammlungen, einschließlich der  Hauptversammlung von Organisationen der Zivilgesellschaft, von halbstaatlichen Berufsverbänden, Genossenschaften und Verbänden, wie auch in Bezug auf Demonstrationen und Aufmärsche gilt weiterhin die Regelung von 4 m2/Person im Freien und 6 m2/Person in geschlossenen Räumlichkeiten.
  • Ab Donnerstag, den 1. Juli 2021, werden alle bestehenden Beschränkungen zur Sitzkapazität für Massenverkehrsmittel, die im innerstädtischen und/oder  im Fernverkehr bestehen, aufgehoben.
  • Das Abspielen von Musik (einschließlich Live-Vorführungen), das gegenwärtig für Einrichtungen des Unterbringungsgewerbes bis 22:00 Uhr und für sonstige Stellen bis 21:00 Uhr zulässig ist, ist bis zur Fassung eines neuen Beschluss ab Donnerstag, den 1. Juli 2021, bis 24:00 Uhr zulässig.
  • Konzerte, Festivals, Jugendlager und ähnliche Veranstaltungen werden zugelassen, vorausgesetzt, die Regelung von 4 m2/Person im Freien und 6 m2/Person in geschlossenen Räumlichkeiten, die Grundsätze und Vorschriften des Leitfadens zum Epidemiemanagement und die Regeln zu Hygiene, Gesichtsmaske und sozialem Abstand werden eingehalten.
  • Für Verlobungs- und Hochzeitsfeiern gelten keine Teilnahmebeschränkungen, außer der Regelung von 4 m2/Person im Freien und 6 m2/Person in geschlossenen Räumlichkeiten.

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31.05.2021

Sitzung des Präsidialkabinetts – Rundschreiben des Innenministeriums der Republik Türkei zu Normalisierungsmaßnahmen für den Monat Juni

  • In der zweiten Phase der schrittweisen Normalisierung gelten die folgenden Ausgangsbeschränkungen: montags bis samstags von 22:00 – 05:00 Uhr; sonntags ganztägig, d.h. an Wochenenden von Samstag 22:00 Uhr bis Montag 05:00 Uhr.

Im Juli werden diese Ausgangsbeschränkungen nach Maßgabe der Änderungen bei Neuansteckungen und Todesfällen sowie des Impffortschritts neu festgelegt.

  • Betriebe des Gastgewerbes wie Restaurants, Lokale, Cafeterias und Konditoreien dürfen im Rahmen der geltenden Regeln in der Zeit von 07:00 bis 21:00 Uhr für den Kundenbetrieb öffnen und bis 24:00 Uhr Paketservice anbieten. Sonntags ist nur Paketservice gestattet.
  • Betriebe wie Kaffeehäuser, Cafés, Teegärten, Rasenfußballplätze, Sporthallen und Vergnügungsparks, die seit etwa 1,5 Monaten den Geschäftsbetrieb aussetzen müssen, dürfen im Rahmen der geltenden Regeln ab morgen an allen Wochentagen, außer Sonntag, in der Zeit von 07:00 bis 21:00 Uhr den Betrieb aufnehmen. Für alle anderen Betriebe gilt die bestehende Regelung weiter; d.h. sie können wie bisher, außer sonntags, ihre Tätigkeiten zu den angegebenen Zeiten und unter den angegebenen Bedingungen fortsetzen. Verlobungs- und Hochzeitsfeiern in offenen und geschlossenen Räumlichkeiten dürfen nach Maßgabe der angegebenen Bedingungen ab dem 1. Juni wieder durchgeführt werden.
  • Universitäten werden ihren Kalender für das akademische Lehrjahr 2021-2022 so umsetzen, dass zum 13. September der Betrieb aufgenommen wird.

Die Hauptversammlungen von Sportclubs dürfen ab dem 1. Juni und die anderer Organisationen und Vereine ab der 2. Junihälfte durchgeführt werden.

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16. Mai

Das Innenministerium der Republik Türkei hat ein Rundschreiben zu Maßnahmen für eine schrittweise Normalisierung herausgegeben, die für den Zeitraum vom 17. Mai bis 1. Juni gelten.

Ausgangsbeschränkungen

  • Montag bis Freitag von 21:00 bis 05:00 Uhr
  • Am Wochenende von Freitag 21:00 Uhr bis zum folgenden Montag um 05:00 Uhr, d.h. für den Samstag und Sonntag gilt je ein ganztägiges Ausgangsverbot

Ausgangsbeschränkung für Personen im Alter von 65 Jahren  und älter sowie von Personen jünger als 18 Jahre

  • Keine Beschränkung für Personen im Alter von 65 Jahren und älter, die zwei Impfdosen erhalten haben
  • Keine zusätzliche Beschränkung für Jugendliche jünger als 18 Jahre und für Kinder
  • Personen im Alter von 65 Jahren und älter, die bisher nicht geimpft wurden, obwohl sie einen Anspruch darauf hatten, dürfen montags bis freitags nur im Zeitraum von 10:00 – 14:00 Uhr ihre Wohnung verlassen.

Reisebeschränkungen im Fernverkehr

  • Keine Reisebeschränkungen im Fernverkehr für die Tage und Zeiten, in denen keine Ausgangsbeschränkungen herrschen
  • Keine Beschränkungen für die Benutzung von Massenverkehrsmitteln für die Tage und Zeiten, in denen Ausgangsbeschränkungen herrschen
  • Fahrten mit dem privaten Fahrzeug werden an den Tagen und zu den Zeiten, an denen Ausgangsbeschränkungen herrschen, nur in zwingenden Fällen genehmigt.

Betriebe des Gastgewerbes

  • Von montags bis freitags im Zeitraum von 07:00 bis 20:00 Uhr Eigenabholung und Paketservice, in der Zeit von 20:00 – 24:00 Uhr nur Paketservice
  • An Wochenenden im Zeitraum von 07:00 bis 24:00 Uhr nur Paketservice

Sonstige Betriebe

  • Während des Zeitraums der schrittweisen Normalisierung vom 17. Mai bis 1. Juni gilt für die nachstehend genannten Betriebe weiterhin die vorübergehende Schließung
     
    • Kasinos, Tavernen, Bierausschänke, Cafés / Wasserpfeifen-Lokale
    • Kinos
    • Kaffeehäuser, Teehäuser, Cafés, Vereinslokale, Teegärten und ähnliche Einrichtungen
    • Internet-Cafés, Spielhallen, Billardhallen
    • Rasenfußballplätze, Schwimmbäder, Sporthallen
    • Öffentliche Bäder, Saunen und Massagesalons
    • Vergnügungsparks und thematische Vergnügungseinrichtungen
  • Die folgenden, während des Lockdown vorübergehend geschlossenen Einzelhandelsgeschäfte und Dienstleistungsbetriebe dürfen montags bis freitags von 07:00 bis 20:00 Uhr geöffnet werden: Textilgeschäfte, Stoffläden, Glaswarengeschäfte, Eisenwarengeschäfte u.a., Büros, Kanzleien und ähnliche Einrichtungen
  • Einkaufszentren dürfen montags bis freitags von 10:00 bis 20:00 Uhr für den Kundenbetrieb geöffnet werden, müssen an Wochenenden jedoch geschlossen bleiben

Arbeitszeitenregelung für die öffentliche Verwaltung

  • Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung sind von 10:00 bis 16:00 Uhr für den Publikumsverkehr geöffnet.
  • Flexible Arbeitsmethoden wie Fernarbeit / Arbeit im Schichtwechsel werden fortgesetzt.

Bildungswesen / Schulen

  • Kindertagesstätten und Vorschulen dürfen ihre Tätigkeit fortsetzen
  • Andere Schulen und Klassenniveaus folgen den Anweisungen des Bildungsministeriums.

Einrichtungen des Unterbringungsgewerbes

  • Raststätten an Fernverkehrsstraßen (ausgenommen solche in Siedlungsgebieten) und Gastgewerbebetriebe in Einrichtungen des Unterbringungsgewerbes (hier beschränkt allein auf Übernachtungsgäste) dürfen den Betrieb aufnehmen, wobei jedoch höchstens zwei Personen gleichzeitig am selben Tisch sitzen dürfen.
  • Personen, die eine Reservation in einer Einrichtung des Unterbringungsgewerbes getätigt und bezahlt haben, sind von den Einschränkungen zum Fernverkehr und den Ausgangsbeschränkungen befreit.
  • Vergnügungszentren in geschlossenen Bereichen bleiben geschlossen.
  • Vergnügungsveranstaltungen in offenen Bereichen von Einrichtungen des Unterbringungsgewerbes sind strikt untersagt und es ist äußerste Umsicht bei der Einhaltung der Regeln zum sozialen Abstand walten zu lassen, damit es zu keinen Ansammlungen kommt.

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2020

Das Präsidialamt der Türkei hat den neuen COVID-19 Normalisierungsplan bekannt gegeben, der den Zeitraum bis zum September umfasst. Dennoch werden viele Einschränkungen früher im Juni und Juli aufgehoben.

Mai

  • 4. Mai: Das türkische Gesundheitsministerium gibt COVID-19-Richtlinien für bestimmte Bereiche des Arbeitslebens heraus.
  • 5 Mai: Schrittweise werden mehr Anträge für Personalausweise angenommen; gleiches gilt Führerschein- und Reisepassanträge.
  • 11. Mai: Geschäfte, die Kleidung, Küchengeräte und Zubehör verkaufen, nehmen erneut den Betrieb auf.
  • 20. Mai: Die Regierung überprüft die Praxis der vorübergehenden Beurlaubung von Beamten und mögliche Pläne für flexible Arbeitszeiten. Das Gesundheitsministerium beginnt Schulungskurse zu COVID-19-Vorbeugemaßnahmen für Arbeitsstätten.
  • 27. Mai: Der Staat bietet psychosoziale Beratungen an, die Online oder direkt geleistet werden. Schulungen für moslemische Pilger werden aufgenommen. Der Verkehr in und aus den folgenden13 Provinzen wird wieder zugelassen: Kayseri, Aydın, Antalya, Muğla und Mersin (Mittelmeergebiet), Mardin, Şanlıurfa, Gaziantep, Erzurum, Van und Diyarbakır (Südosten) und Ordu und Trabzon (Schwarzes Meer). Hotels und Motels können unter bestimmten Bedingungen erneut Gäste aufnehmen (Zertifizierungssystem für den Tourismus).
  • 31. Mai: Der Bereitschaftsdienst für Notariate wird beendet.
  • Verkehr: Inlands- und Auslandsflüge werden zum 27. Mai teilweise wieder aufgenommen.

Juni

  • 1. Juni: Die Ausgangssperren zum Wochenende werden beendet. Unterhaltungseinrichtungen, Cafés, Schwimmbäder, Kur- und Sporteinrichtungen sowie archäologische Stätten werden erneut für den Publikumsverkehr geöffnet. Die Anzahl an Pandemie-Krankhäusern wird schrittweise verringert; normale Krankenhäuser nehmen ihren regulären Betrieb auf, COVID-19-Vorsichtsmaßnahmen werden nach und nach gelockert. Sicherheitsüberprüfungen von Arbeitsstätten, die bisher nicht geprüft wurden, werden aufgenommen. Kindergärten und Kindertagesstätten nehmen den Betrieb mit geringer Belegung auf. Der Ernennungsprozess von 20.000 Lehrern beginnt.
  • 8. Juni: Zentren für die berufliche Schulung und lokale Bildungszentren nehmen erneut den Betrieb auf.
  • 12. Juni: Massengebete werden zugelassen, vorausgesetzt, es wird ein angemessener Abstand eingehalten. Freitagsgebete werden im Freien, außerhalb der Moscheen abgehalten.
  • 15. Juni: Parks und Picknickanlagen werden eröffnet. Die Grenzen zu Ländern, „in denen die Krankheit unter Kontrolle ist“, werden geöffnet. Für Lehrer und Schülereltern wird ein Handbuch herausgegeben zur Anleitung für die Unterrichtspraxis nach der Pandemie. Universitäten nehmen ihren regulären Veranstaltungsbetrieb mit Anwesenheit von Studenten und Lehrern wieder auf. Studentenwohnheime können wieder bezogen werden.
  • 20 Juni: Die nationale Zugangsprüfung  für das Gymnasium (LGS) wird durchgeführt.
  • 27./28. Juni: Die nationale Universitätszugangsprüfung  (YKS) wird durchgeführt.
  • 30. Juni: Kurzarbeit wird beendet.
  • Grenzübergänge: Die Grenzen zu Ländern, in denen die Krankheit unter Kontrolle ist, werden für den Personenverkehr geöffnet.; 1.-15. Juni

Juli

  • 1. Juli: Pflegeheime nehmen Neuzugänge auf und Verlegungen werden zugelassen. Direkte staatliche Familienberatung wird erneut aufgenommen. Besuchsbeschränkungen für Kindergärten werden aufgehoben; Kleinkinderbetreuung wird zugelassen, sofern alle Beteiligten gesund sind. Mitarbeiter im Gesundheitsdienst können wieder frei nehmen; Transfers sind wieder zulässig. Ärzte können Patienten erneut für bis zu 10 Tage krankschreiben. Rehabilitationszentren nehmen wieder den Betrieb auf. Räumlichkeiten für Hochzeitsveranstaltungen dürfen mit 25% -iger Kapazität die Arbeit aufnehmen. Kinos, Theater und Vorstellungsstätten nehmen den Betrieb wieder auf.
  • 15. Juli: Die staatlich finanzierte Studienberatung für Gymnasiasten der Oberstufe wird erneut aufgenommen.
  • 17. Juli: Entlassungsbeschränkungen werden aufgehoben; Rückkehr zu regulären gewerkschaftlichen Aktivitäten (Aussperrungen, Streiks, Tarifverträge usw.).

August

  • 1. August: Betriebliche Schulungen und Überprüfungen zur betrieblichen Sicherheit werden wieder aufgenommen. Die von der Regierung in Auftrag gegebene Untersuchung „Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Familiendynamik“ wird veröffentlicht.
  • 10. August: Provinzquarantänen werden schrittweise gelockert.
  • 24. August: Schulen beginnen ein Nachholprogramm für das Schuljahr 2019-2020. Korankurse werden erneut aufgenommen.

September

  • 1. September:  Unterstützungszahlungen für Studenten werden aufgenommen. Die Vorbereitungen für Pilgerfahrten außerhalb der Saison 2021 beginnen.