Maßnahmen

Schutzmaßnahmen in der Türkei

Hier finden Sie eine Chronologische Auflistung der ergriffenen Schutzmaßnahmen in der Türkei.

04.03.2022

Beendigung der HES Code Anwendung:

  • Das Vorzeigen des HES-Codes zur Nachverfolgung entfaellt. In Bereichen wie Einkaufszentren, Theater, Sportplatz und in öffentlichen Verkehrsmitteln wie Busse, Züge und Flugzeuge entfaellt ab dem 3. Maerz 2022

Maskenpflicht;

  • Ab sofort wird im Freien die Maskenpflicht aufgehoben. 
  • Andererseits bis zu einer neuen Entscheidung; Die Pflicht zur Verwendung von Masken wird weiterhin an geschlossenen Orten durchgesetzt, an denen die erforderliche soziale Distanz zwischen Menschen nicht erreicht werden kann, wie Schulen, Krankenhäuser, Kinos, Theater und in allen Arten von öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bussen, Kleinbussen , Shuttles, Züge, U-Bahnen, Fähren und Flugzeuge.‘‘
     

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Rundschreiben des Innenministeriums der Türkei zu Normalisierungsmaßnahmen ab dem 1. Juli

  • Ab Donnerstag, den 1. Juli 2021, um 05:00 Uhr werden die Ausgangsbeschränkungen innerhalb der Woche und am Wochenende sowie die Beschränkungen beim Fernverkehr nicht länger angewendet.
  • Alle Gewerbe, die aufgrund der bisherigen Regelungen ihre Geschäftstätigkeit aussetzen mussten, dürfen ab Donnerstag, den 1. Juli 2021, wieder den Betrieb aufnehmen.
  • Wer bei Einreise über einen Grenzübergangspunkt des Landes keinen negativen PCR-Test vorweisen kann, der nicht älter als 72 Stunden ist, hat am Grenzübergang einen PCR-Test oder einen Antigen-Schnelltest vornehmen zu lassen. Anschließend ist die Weiterreise gestattet. Wessen Testergebnis positiv ausfällt, wird am Wohnort isoliert.
  • Die bisherige Arbeitszeitpraxis der öffentlichen Verwaltung von 10:00 – 16:00 Uhr wird beendet und ab Donnerstag, den 1. Juli 2021, erneut zu den regulären Arbeitszeiten übergegangen; Die Grundsätze und Verfahren dazu werden in einem Rundschreiben des Präsidialamtes bekannt gegeben. Arbeitsbeginn und Arbeitsende sowie die Dauer der Mittagspause der öffentlichen Verwaltung werden nach Maßgabe der Besonderheiten der einzelnen Regionen und der öffentlichen Dienstleistung von den Gouverneursämtern festgelegt.  
  • In Bezug auf Massenveranstaltungen sowie Versammlungen, einschließlich der  Hauptversammlung von Organisationen der Zivilgesellschaft, von halbstaatlichen Berufsverbänden, Genossenschaften und Verbänden, wie auch in Bezug auf Demonstrationen und Aufmärsche gilt weiterhin die Regelung von 4 m2/Person im Freien und 6 m2/Person in geschlossenen Räumlichkeiten.
  • Ab Donnerstag, den 1. Juli 2021, werden alle bestehenden Beschränkungen zur Sitzkapazität für Massenverkehrsmittel, die im innerstädtischen und/oder  im Fernverkehr bestehen, aufgehoben.
  • Das Abspielen von Musik (einschließlich Live-Vorführungen), das gegenwärtig für Einrichtungen des Unterbringungsgewerbes bis 22:00 Uhr und für sonstige Stellen bis 21:00 Uhr zulässig ist, ist bis zur Fassung eines neuen Beschluss ab Donnerstag, den 1. Juli 2021, bis 24:00 Uhr zulässig.
  • Konzerte, Festivals, Jugendlager und ähnliche Veranstaltungen werden zugelassen, vorausgesetzt, die Regelung von 4 m2/Person im Freien und 6 m2/Person in geschlossenen Räumlichkeiten, die Grundsätze und Vorschriften des Leitfadens zum Epidemiemanagement und die Regeln zu Hygiene, Gesichtsmaske und sozialem Abstand werden eingehalten.
  • Für Verlobungs- und Hochzeitsfeiern gelten keine Teilnahmebeschränkungen, außer der Regelung von 4 m2/Person im Freien und 6 m2/Person in geschlossenen Räumlichkeiten.

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31.05.2021

Sitzung des Präsidialkabinetts – Rundschreiben des Innenministeriums der Republik Türkei zu Normalisierungsmaßnahmen für den Monat Juni

  • In der zweiten Phase der schrittweisen Normalisierung gelten die folgenden Ausgangsbeschränkungen: montags bis samstags von 22:00 – 05:00 Uhr; sonntags ganztägig, d.h. an Wochenenden von Samstag 22:00 Uhr bis Montag 05:00 Uhr. Im Juli werden diese Ausgangsbeschränkungen nach Maßgabe der Änderungen bei Neuansteckungen und Todesfällen sowie des Impffortschritts neu festgelegt.
  • Betriebe des Gastgewerbes wie Restaurants, Lokale, Cafeterias und Konditoreien dürfen im Rahmen der geltenden Regeln in der Zeit von 07:00 bis 21:00 Uhr für den Kundenbetrieb öffnen und bis 24:00 Uhr Paketservice anbieten. Sonntags ist nur Paketservice gestattet.
  • Betriebe wie Kaffeehäuser, Cafés, Teegärten, Rasenfußballplätze, Sporthallen und Vergnügungsparks, die seit etwa 1,5 Monaten den Geschäftsbetrieb aussetzen müssen, dürfen im Rahmen der geltenden Regeln ab morgen an allen Wochentagen, außer Sonntag, in der Zeit von 07:00 bis 21:00 Uhr den Betrieb aufnehmen. Für alle anderen Betriebe gilt die bestehende Regelung weiter; d.h. sie können wie bisher, außer sonntags, ihre Tätigkeiten zu den angegebenen Zeiten und unter den angegebenen Bedingungen fortsetzen. Verlobungs- und Hochzeitsfeiern in offenen und geschlossenen Räumlichkeiten dürfen nach Maßgabe der angegebenen Bedingungen ab dem 1. Juni wieder durchgeführt werden.
  • Universitäten werden ihren Kalender für das akademische Lehrjahr 2021-2022 so umsetzen, dass zum 13. September der Betrieb aufgenommen wird.

Die Hauptversammlungen von Sportclubs dürfen ab dem 1. Juni und die anderer Organisationen und Vereine ab der 2. Junihälfte durchgeführt werden.

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16.05.2021

Das Innenministerium der Republik Türkei hat ein Rundschreiben zu Maßnahmen für eine schrittweise Normalisierung herausgegeben, die für den Zeitraum vom 17. Mai bis 1. Juni gelten.

Ausgangsbeschränkungen

  • Montag bis Freitag von 21:00 bis 05:00 Uhr
  • Am Wochenende von Freitag 21:00 Uhr bis zum folgenden Montag um 05:00 Uhr, d.h. für den Samstag und Sonntag gilt je ein ganztägiges Ausgangsverbot

Ausgangsbeschränkung für Personen im Alter von 65 Jahren  und älter sowie von Personen jünger als 18 Jahre

  • Keine Beschränkung für Personen im Alter von 65 Jahren und älter, die zwei Impfdosen erhalten haben
  • Keine zusätzliche Beschränkung für Jugendliche jünger als 18 Jahre und für Kinder
  • Personen im Alter von 65 Jahren und älter, die bisher nicht geimpft wurden, obwohl sie einen Anspruch darauf hatten, dürfen montags bis freitags nur im Zeitraum von 10:00 – 14:00 Uhr ihre Wohnung verlassen.

Reisebeschränkungen im Fernverkehr

  • Keine Reisebeschränkungen im Fernverkehr für die Tage und Zeiten, in denen keine Ausgangsbeschränkungen herrschen
  • Keine Beschränkungen für die Benutzung von Massenverkehrsmitteln für die Tage und Zeiten, in denen Ausgangsbeschränkungen herrschen
  • Fahrten mit dem privaten Fahrzeug werden an den Tagen und zu den Zeiten, an denen Ausgangsbeschränkungen herrschen, nur in zwingenden Fällen genehmigt.

Betriebe des Gastgewerbes

  • Von montags bis freitags im Zeitraum von 07:00 bis 20:00 Uhr Eigenabholung und Paketservice, in der Zeit von 20:00 – 24:00 Uhr nur Paketservice
  • An Wochenenden im Zeitraum von 07:00 bis 24:00 Uhr nur Paketservice

Sonstige Betriebe

  • Während des Zeitraums der schrittweisen Normalisierung vom 17. Mai bis 1. Juni gilt für die nachstehend genannten Betriebe weiterhin die vorübergehende Schließung
     
    • Kasinos, Tavernen, Bierausschänke, Cafés / Wasserpfeifen-Lokale
    • Kinos
    • Kaffeehäuser, Teehäuser, Cafés, Vereinslokale, Teegärten und ähnliche Einrichtungen
    • Internet-Cafés, Spielhallen, Billardhallen
    • Rasenfußballplätze, Schwimmbäder, Sporthallen
    • Öffentliche Bäder, Saunen und Massagesalons
    • Vergnügungsparks und thematische Vergnügungseinrichtungen
  • Die folgenden, während des Lockdown vorübergehend geschlossenen Einzelhandelsgeschäfte und Dienstleistungsbetriebe dürfen montags bis freitags von 07:00 bis 20:00 Uhr geöffnet werden: Textilgeschäfte, Stoffläden, Glaswarengeschäfte, Eisenwarengeschäfte u.a., Büros, Kanzleien und ähnliche Einrichtungen
  • Einkaufszentren dürfen montags bis freitags von 10:00 bis 20:00 Uhr für den Kundenbetrieb geöffnet werden, müssen an Wochenenden jedoch geschlossen bleiben

Arbeitszeitenregelung für die öffentliche Verwaltung

  • Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung sind von 10:00 bis 16:00 Uhr für den Publikumsverkehr geöffnet.
  • Flexible Arbeitsmethoden wie Fernarbeit / Arbeit im Schichtwechsel werden fortgesetzt.

Bildungswesen / Schulen

  • Kindertagesstätten und Vorschulen dürfen ihre Tätigkeit fortsetzen
  • Andere Schulen und Klassenniveaus folgen den Anweisungen des Bildungsministeriums.

Einrichtungen des Unterbringungsgewerbes

  • Raststätten an Fernverkehrsstraßen (ausgenommen solche in Siedlungsgebieten) und Gastgewerbebetriebe in Einrichtungen des Unterbringungsgewerbes (hier beschränkt allein auf Übernachtungsgäste) dürfen den Betrieb aufnehmen, wobei jedoch höchstens zwei Personen gleichzeitig am selben Tisch sitzen dürfen.
  • Personen, die eine Reservation in einer Einrichtung des Unterbringungsgewerbes getätigt und bezahlt haben, sind von den Einschränkungen zum Fernverkehr und den Ausgangsbeschränkungen befreit.
  • Vergnügungszentren in geschlossenen Bereichen bleiben geschlossen.
  • Vergnügungsveranstaltungen in offenen Bereichen von Einrichtungen des Unterbringungsgewerbes sind strikt untersagt und es ist äußerste Umsicht bei der Einhaltung der Regeln zum sozialen Abstand walten zu lassen, damit es zu keinen Ansammlungen kommt.

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26.04.2021

Sitzung des Präsidialkabinetts – Maßnahmen für ein Corona-Lockdown

Ausgangsbeschränkung

  • Ab Donnerstag, den 29. April 2021 um 19:00 Uhr, tritt eine ganztägliche Ausgangsbeschränkung in Kraft, die für alle Wochentage, einschließlich Wochenende, gilt, und am Montag, den 17. Mai 2021 um 05:00 Uhr früh, endet.
  • Die im Dokument genannten Stellen und Personen sind von der Ausgangsbeschränkung befreit, um sicherzustellen, dass in der Zeit des Lockdowns Produktions-, Fertigungs-, Liefer- und Logistikketten nicht unterbrochen werden und dass Gesundheits- sowie land- und forstwirtschaftliche Aktivitäten ununterbrochen fortgesetzt werden können.

    AUSZUG DER LISTE VON STELLEN UND PERSONEN, DIE VON DER AUSGANGSBESCHRÄNKUNG BEFREIT SIND:
    • Produktions- und Fertigungsanlagen und Bauprojekte sowie deren Beschäftigte
    • Im in- und ausländischen Frachtverkehr (einschl. Import/Export/Transitübergänge) tätige Firmen sowie deren Beschäftigte
    • Personen, die mit den folgenden Tätigkeiten beschäftigt sind: Transport von Produkten und/oder Materialien oder deren Logistik (einschl. Kargo), in- und ausländische Transporte, Lagerhaltung und damit verbundene Aktivitäten
    • Hotels und andere Einrichtungen des Beherbergungsgewerbes sowie deren Beschäftigte.
    • Großanlagen und Betrieb von strategischer Bedeutung im Bereich Erdgas, Strom und Erdöl (Raffinerien, petrochemische Anlagen, Wärmekraftwerke, auf Erdgas umgestellte Kraftwerke) sowie deren Beschäftigte
    • Personen, die damit beauftragt sind, sicherzustellen, dass Strom-, Wasser-, Erdgas-, Telekommunikationsanlagen u.ä. Anlagen nicht ausfallen, dass die Infrastruktur- und Versorgungssysteme kontinuierlich in Betrieb sind und bei Defekten repariert werden, sowie 8/8 technische Kundendienstmitarbeiter, die nachweisen können, dass sie für Kundendienstleistungen unterwegs sind
  • Für die Zeit der Ausgangsbeschränkung dürfen Betriebe des Gastgewerbes (Restaurants, Lokale, Cafeterien, Konditoreien usw.) nur Paketservice anbieten.
  • Für die Zeit des Lockdowns bleiben die folgenden Betriebe geöffnet: Brotbäckereien und/oder Betriebe mit einer Genehmigung zur Herstellung von Teigwaren sowie ausschließlich deren Brotverkaufsstellen. (In diesen Betrieben dürfen nur Brot und Teigwaren verkauft werden.)
  • Reservationen in Beherbergungseinrichtungen während der Zeit der Ausgangsbeschränkung haben für die Bürger keine die Beschränkungen aufhebende Wirkung, sie unterliegen ebenfalls den Ausgangs- und Reisebeschränkungen zwischen Städten. Einrichtungen des Beherbergungsgewerbes dürfen während der Zeit des Lockdown nur solche Personen bedienen, die eine Reisegenehmigung für Notfälle erhalten haben.
  • Die Ausnahmeregelung für Ausländer in Bezug auf die Ausgangsbeschränkung gilt nur für Ausländer, die sich im Rahmen von touristischen Aktivitäten vorübergehend/kurzzeitig in der Türkei aufhalten. Ausländer, die sich aus nicht-touristischen Gründen im Land aufhalten, unterliegen der Ausgangsbeschränkung; dies schließt die folgenden Personen ein: Personen mit Aufenthaltsgenehmigung, Personen mit vorläufigem Schutzstatus und Personen, die Antrag auf internationalen Schutz gestellt haben oder diesen Status besitzen.

Einschränkung des Verkehrs zwischen Städten

  • Für die Zeit des Lockdown vom Donnerstag, den 29. April 2021 um 19:00 Uhr, bis Montag, den 17. Mai 2021 um 05:00 Uhr früh, wird der Reiseverkehr zwischen Städten nur in Notfällen gestattet.
  • Ausnahmen und Befreiungen von der Beschränkung des Reiseverkehrs zwischen Städten sind ausführlich im Dokument aufgeführt.
  • Es finden sich darin außerdem Erklärungen des Innenministeriums zur Verbesserung der Wirksamkeit von Kontrollmaßnahmen.

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21.04.2021

Das türkische Innenministerium informierte die 81 Provinzgouverneuren, in einem Rundschreiben anlässlich des nationalen Feiertags am 23. April 2021.

Am 23. April 2021 feiert die Türkei den “Nationale Tag der Souveränität und der Kinder”. Daher beginnt bereits am Donnerstag, den 22. April 2021 , um 19.00 Uhr eine Ausgangssperren. Diese bleibt   für Freitag, Samstag und Sonntag bestehen. Die Einschränkungen enden am Montag, den 26. April 2021 um 05:00 Uhr.

20.04.2021

Laut einer Ankündigung des türkischen Innenministeriums gilt:

Ausländer in der Türkei sind verpflichtet, die Sperrstunden einzuhalten. Mit Ausnahme derjenigen, die sich innerhalb des vorgesehenen Rahmen für einen gesetzlichen Aufenthalts befinden, der durch das Visum und der Befreiung von der Visumpflicht gilt. Bei Verstößen gegen die Vorschriften werden behördliche Sanktionen verhängt.

13.04.2021

Nach der Sitzung des Präsidialkabinetts gab Staatspräsident Erdoğan die folgenden Erklärungen ab

  • Die Ausgangsbeschränkungen für das Wochenende werden fortgesetzt und die Beschränkungen für die Wochentage aktualisiert auf den Zeitraum von abends 19:00 Uhr bis morgens 05:00 Uhr. In dem Zeitraum, in dem Ausgangsbeschränkungen gelten, werden Reisen zwischen Städten nur noch in zwingenden Fällen gestattet.
  • Die seit einiger Zeit ausgesetzten Einschränkungen für Personen über 65 und unter 18 Jahre in Bezug auf die Nutzung von Massenverkehrsmitteln werden erneut eingeführt.
  • Für öffentliche Ämter gelten erneut flexible Arbeitszeiten, die alternierend umgesetzt werden und die Schließung der Ämter für den Besuchsverkehr um 16:00 Uhr vorsehen. Die folgenden öffentlich Bediensteten werden in den administrativen Urlaub geschickt: Schwangere, chronisch Kranke und Personen mit Kindern unter 10 Jahren.

Privatfirmen, bei denen die Bedingungen dies zulassen, werden dazu ermuntert, die gleichen Regeln zu befolgen.

  • Alle Bildungseinrichtungen setzten ihren Fernunterricht fort, ausgenommen davon sind Vorschuleinrichtungen und die in der Prüfungsphase befindlichen 8. und 12. Klassen.
  • Die folgenden Einrichtungen stellen ihren Betrieb bis nach den Feiertagen ein: Einrichtungen des Gastgewerbes wie Cafés, Teehäuser, Lokale und Teegärten sowie Sporteinrichtungen und ähnliche Betriebe.
  • Restaurants und ähnliche Betrieb dürfen für die Dauer des Fastenmonats zu den angegebenen Zeiten ausschließlich Paket- und Selbstabholer-Service anbieten.
  • Sämtliche Veranstaltungen wie Hochzeiten, Verlobungen, Haupt-, General- und Mitgliederversammlungen sowie sämtliche Veranstaltungen in geschlossenen Räumlichkeiten sind auf die Zeit nach den Feiertagen zu verschieben.
  • Hotels dürfen nur ihre eigenen Gäste versorgen; vorgetäuschte Reservierungen und ähnlicher Betrug werden verfolgt.
  • Massen-Iftar (Fastenbrechen nach Sonnenuntergang) und ähnliche Organisationen sind weder in Einrichtungen des Beherbergungsgewerbes noch in Privatwohnungen zulässig.

30.03.2021

Rundschreiben des Innenministeriums an 81 Provinzgouverneurs-ämter zur Änderung der Anti-Corona-Maßnahmen

Provinzen in der niedrigen Risikogruppe: Şırnak. (1 Provinz)

Provinzen in der mittleren Risikogruppe: Batman, Bitlis, Diyarbakır, Hakkari, Mardin, Muş, Siirt, Şanlıurfa, Uşak und Van (10 Provinzen)

Provinzen in der hohen Risikogruppe: Adana, Afyonkarahisar, Ağrı, Bingöl, Burdur, Denizli, Hatay, Kahramanmaraş, Kars, Kırşehir, Manisa und Tunceli (12 Provinzen)

Provinzen in der sehr hohen Risikogruppe: Adıyaman, Aksaray, Amasya, Ankara, Antalya, Ardahan, Artvin, Aydın, Balıkesir, Bartın, Bayburt, Bilecik, Bolu, Bursa, Çanakkale, Çankırı, Çorum, Düzce, Edirne, Elazığ, Erzincan, Erzurum, Eskişehir, Gaziantep, Giresun, Gümüşhane, Iğdır, Isparta, İstanbul, İzmir, Karabük, Karaman, Kastamonu, Kayseri, Kırıkkale, Kırklareli, Kilis, Kocaeli, Konya, Kütahya, Malatya, Mersin, Muğla, Nevşehir, Niğde, Ordu, Osmaniye, Rize, Sakarya, Samsun, Sinop, Sivas, Tekirdağ, Tokat, Trabzon, Yalova, Yozgat und Zonguldak (58 Provinzen)

  • Restaurants/Lokale, Konditoreien und andere Betriebe, die Süßwaren verkaufen, können samstags und/oder sonntags zwischen 10:00 – 20:00 Uhr Paketservice betreiben
  • Online-Bestellfirmen können samstags und/oder sonntags von 10:00 – 24:00 Uhr Bestellungen ausliefern
  • Betriebe des Gastgewerbes (Restaurants, Lokale, Cafés, Konditoreien usw.) in allen Risikogruppen sowie Betriebe wie Vereinslokale, Teehäuser, Teegärten usw. dürfen unter Berücksichtigung der Abstandsbedingungen (Tische und Stühle) gemäß  Leitfaden des Gesundheitsministeriums zum COVID-19-Management mit halber Belegungskapazität weiterarbeiten, wobei die Kapazität für ihre offenen und geschlossenen Anlagen gesondert zu berücksichtigen ist. Die Anzahl Tische und Stühle sowie die Höchstzahl an Personen, die gleichzeitig anwesend sein dürfen, sind dementsprechend zu ermitteln. Die Öffnungszeiten für den Kundenverkehr sind 07:00 – 19:00 Uhr, Gäste müssen ihren HES-Kode angeben.

An den Tischen der vorgenannten Gastgewerbebetriebe dürfen in den Provinzen der niedrigen und mittleren Risikogruppe gleichzeitig höchsten 4 und in den Provinzen der hohen und sehr hohen Risikogruppe gleichzeitig höchstens 2 Person sitzen.

In allen Risikogruppen darf in der Zeit von 19:00 – 21:00 Uhr Paket- und Selbstabholerservice und in der Zeit von 21:00 – 24:00 Uhr nur noch Paketservice betrieben werden. An Samstagen und/oder Sonntagen, an denen ein Ganztagsausgangsverbot herrscht, darf in der Zeit von 10:00 – 20:00 Uhr nur Paketservice angeboten werden.

  • Für die folgenden Veranstaltungen und Betriebe gelten weiterhin die Grundsätze und Verfahren, die in dem zuvor an die Provinzen zugestellten Rundschreiben angegeben sind: Mitgliederversammlungen von Organisationen der Zivilgesellschaft, von halbstaatlichen Berufsverbänden und deren übergeordneten Verbänden, sowie die Generalversammlungen von Genossenschaften und ihren Verbänden; sonstige Veranstaltungen, bei denen Personen zusammenkommen, Hochzeitsfeiern sowie Kunstrasenfußballplätze, Schwimmbäder u.ä. Betriebe. In den Provinzen der hohen und sehr hohen Risikogruppe, die bereits zuvor Einschränkungen unterlagen, wird gemäß Entscheidung der Provinzräte für öffentliche Hygiene verfahren.

In den Provinzen der hohen und sehr hohen Risikogruppe gilt für dieses Wochenende (3.-4. April 2021), an dem für Samstag und/oder Sonntag eine Ausgangsbeschränkung vorgesehen ist, in Bezug auf zuvor terminierte Hochzeitsfeiern eine Ausnahmeregelung (sofern die Teilnehmerzahlbeschränkung eingehalten wird).

29.03.2021

Nach der Sitzung des Präsidialkabinetts gab Staatspräsident Erdoğan die folgende Stellungnahme ab:

  • Für die Dauer des Fastenmonats Ramadan gilt an Wochenenden  eine Ausgangsbeschränkung
  • Ausschließlich für die Dauer des Ramadan dürfen Restaurants und Cafés landesweit nur Paketservice betreiben
  • Für die Dauer des Ramadan dürfen weder sahur (Mahlzeit vor Sonnenaufgang) noch iftar (Fastenbrechen nach Sonnenuntergang) als öffentliche oder Massenveranstaltung durchgeführt werden. Davon betroffene Betriebe wie Restaurants und Cafés erhalten zusätzliche Hilfen zu der bereits bestehenden Unterstützung.

In den Monaten April und Mai werden im Rahmen von Normalisierung und unbezahltem Urlaub die Beitragszahlungen von Restaurant- und Cafémitarbeitern, die nicht in den Genuss der Unterstützung für Versicherungsbeiträge kommen, übernommen; außerdem werden diesen Mitarbeitern 1.500,- TL pro Person ausgezahlt.

01.03.2021

Sitzung des Präsidialkabinetts

  • Die weltweiten Entwicklungen und insbesondere die Situation in Europa würden aufmerksam verfolgt und die eigene Strategie zur Bekämpfung der Epidemie ständig aktualisiert. Mit der in diesem Zusammenhang  angekündigten kontrollierten Normalisierung werde jetzt begonnen.
  • Der unter dem Dach des Gesundheitsministeriums tätige Wissenschaftsrat hat dazu eine Klassifizierung der Provinzen vorgenommen, die auf verschiedenen Kriterien gründet, vor allem jedoch der Kennzahl von Ansteckungen je 100.000 Einwohner. Die 81 Provinzen des Landes werden durch einen Farbkode in unterschiedliche Risikoklassen eingeteilt: blau (niedriges Risiko), gelb (mittleres Risiko), orange (hohes Risiko), rot (sehr hohes Risiko). Die Normalisierungspraxis soll alle zwei Wochen aktualisiert werden. Die Gouverneursämter und Provinzräte für Volksgesundheit werden anschließend nach Maßgabe der Aktualisierung ihre jeweiligen Praktiken überprüfen und neu regeln.
  • Während in den Provinzen niedrigen und mittleren Risikos die vollständige Aufhebung der Ausgangsbeschränkungen vorgesehen ist, wird sie in den Provinzen mit hohem und sehr hohem Risiko noch eine Zeit lang an Sonntagen fortgesetzt werden.
  • Die Ausgangsbeschränkung für den Zeitraum von 21:00 – 05:00 Uhr wird jedoch in allen Provinzen fortgesetzt. In Bezug auf schulische Einrichtungen gilt, dass alle Vorschuleinrichtungen, Grundschulen und die Klassen 8 bis 12 den Unterricht wieder aufnehmen.  In den Provinzen niedrigen und mittleren Risikos werden darüber hinaus auch die sonstigen Bildungseinrichtungen, einschließlich Mittelschulen und Gymnasien, erneut den Lehrbetrieb aufnehmen. In den Provinzen mit hohem und sehr hohem Risiko werden zusätzlich zur allgemeinen Praxis Prüfungen mit direktem persönlichem Kontakt nur in den Gymnasien durchgeführt.
  • Mit der Ausnahme von Provinzen, die zur höchsten Risikoklasse gehören, können Betriebe des Gastgewerbes wie Restaurants, Lokale, Cafeterias, Konditoreien, Kaffeehäuser und Teegärten überall in der Türkei in der Zeit von 07:00 – 19:00 Uhr bei halber Kapazität erneut den Gastbetrieb aufnehmen.
  • Sportanlagen wie Schwimmbäder und Fußballfelder mit Kunstrasen in Provinzen niedrigen und mittleren Risikos können in der Zeit von 09:00 – 19:00 Uhr wieder den Betrieb aufnehmen.
  • Für öffentliche Ämter in der gesamten Türkei gelten wieder die regulären Arbeitszeiten; bei Bedarf können die Gouverneursämter abweichende Regelungen vornehmen.
  • Die Ausgangsbeschränkungen für Personen über 65 und unter 20 werden in den Provinzen niedrigen und mittleren Risikos aufgehoben, während sie in den höher Risiko belasteten Provinzen fortgesetzt werden. 
  • In Provinzen niedrigen und mittleren Risikos dürfen 100 Personen an Hochzeitsveranstaltungen teilnehmen, während die Zahl in den risikoreicheren Provinzen auf 50 Personen beschränkt ist. Die Dauer dieser Veranstaltungen ist auf eine Stunde begrenzt.
  • Die Generalversammlungen von Organisation der Zivilgesellschaft, Berufskammern, Genossenschaften und ähnlichen Organisationen dürfen in Provinzen niedrigen und mittleren Risikos in Anwesenheit von bis zu 300 Personen durchgeführt werden.

17.02.2021

Sitzung des Präsidialkabinetts

  • Die Provinzen des Landes werden auf der Grundlage von Kriterien des Gesundheitsministeriums in vier Gruppen unterteilt; ab Anfang März soll ein stufenweiser Normalisierungsprozess eingeleitet werden.
  • Die Provinzen sollen nach Maßgabe von Kriterien wie ihrer Impfquote in die Risikogruppen niedrig, mittel, hoch und sehr hoch eingeteilt werden. Der Normalisierungszeitplan werde sich nach dieser Klassifizierung richten, heißt es.
  • Während die Gruppe derer, die ihre erste Impfinjektion erhalten, nach und nach ausgeweitet wird, wurde mit der Zweitimpfung ebenfalls bereits begonnen. Die Zahl der gegenwärtig erfolgten Impfungen wurde mit 5,7 Mio. angegeben. Hinsichtlich der für die erste Impfphase benötigen Impfdosen wurden Kontakte hergestellt, die von den Lieferanten in Teillieferungen erfüllt werden.
  • Eine Road Map mit Erleichterungen für Restaurants, Cafés, Teestuben und ähnliche Kleinbetriebe, die aufgrund der Epidemie den Betrieb aussetzen mussten, soll in den kommenden Tag bekannt gegeben werden.
  • Die Situation von Schülern, die am Fernunterricht teilnehmen, soll ebenfalls nach Maßgabe der Infektionszahlen in den Provinzen bewertet werden.
  • Die Ausgangsbeschränkungen, beginnend mit der Wochenendpraxis, sollen nach Maßgabe von Kriterien wie Infektionszahlen, Impfquote usw. schrittweise aufgehoben werden. Wichtig sei in diesem Zusammenhang ein kontinuierlicher Rückgang der Infektionszahlen in allen Provinzen.
  • Die Beihilfen für Düngemittel wurden unter Berücksichtigung der Entwicklung der globalen Rohstoffpreise um 100% auf das Doppelt erhöht. Die Subvention je Dekar (1/10 Hektar) für Getreideprodukte wie Weizen, Gerste, Roggen und Hafer wurde von 8 TL auf 16 TL erhöht. Erzeuger, die organischen und Organomineraldünger einsetzen, erhalten zusätzlich statt bisher 10 TL je Dekar 20 TL. Diese Beihilfen sollen den Landwirten im Frühjahr ausgezahlt werden.

25. Dezember 2020

Neue Maßnahmen im Kampf gegen den Coronavirus

Einreise in die Türkei nur mit negativem PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist.

Das türkische Gesundheitsministerium gab bekannt, dass alle Flugpassagiere aus dem Ausland verpflichtet sind, einen negativen PCR-Test vorzuweisen, der maximal 72 Stunden vor dem check-in ausgestellt worden ist. Diese Entscheidung hat ihre Gültigkeit bei Flugreisen ab Montag, 28. Dezember und ab dem 30. Dezember bei der Einreise auf dem Land- oder Seeweg.

Wer keinen negativen PCR-Test vorlegt, darf nicht in das Flugzeug einsteigen. Diejenigen, die keinen negativen PCR-Test an der Grenze vorlegen, werden an ihren Wohnsitzen unter Quarantäne gestellt. Die Regelung behält ihre Gültigkeit bis zum 1. März 2021.

14. Dezember 2020

Kabinettssitzung

Vom Donnerstag, den 31. Dezember, 21:00 Uhr bis zum darauf folgenden Montag, den 04. Januar, 05:00 Uhr (4 Tage) wird es einen durchgehenden Lockdown geben.

01. Dezember 2020

Neue Maßnahmen im Kampf gegen den Coronavirus

  • Ausgangssperre unter der Woche von 21:00 bis 05:00 Uhr
  • Am Wochenende vollkommene Ausgangssperre (Freitag 21:00 Uhr – Montag 05:00 Uhr)
  • Teilnahme an Beerdigungen und Trauungen auf 30 Personen begrenzt
  • Restaurants werden nur Lieferservice anbieten
  • Beim Betreten von Einkauszentren wird des sog. HES Code verlangt werden
  • Der Unterricht an Vorschulen und der gleichen wird bis auf weiteres eingestellt
  • Personen ab 65 Jahren und unter 20 Jahren ist das Nutzen der öffentlichen Verkehrsmittel nicht gestattet; bisherige Maßnahmen bleiben bestehen
  • Die Koordinierung des Personenverkehrs an öffentlichen Plätzen und viel besuchten Straßen obliegt der zuständigen Gesundheitsbehörde
  • Jegliche Feiern und Zusammenkünfte in häuslicher Umgebung sind untersagt. Vor allem Beileidsbesuche, Silvesterfeiern, u.ä.
  • Supermärkte, Metzgereien und Unternehmen die Lieferserivce anbieten werden zu bestimmten Zeiten von der Ausganssperre am Wochenende ausgenommen sein

Die Maßnahmen treten am 01.12. in Kraft.

Für den Beschluss klicken Sie bitte hier (Inhalt nur auf Türkisch verfügbar).

18. November 2020

Ergebnisse der Sitzung des Präsidialkabinetts

  • An Wochenenden gilt für die Zeit von 20:00 Uhr abends bis um 10:00 Uhr des Folgetages eine Ausgangsbeschränkung, die in einer Weise umgesetzt wird, dass Liefer- und Fertigungsketten nicht beeinträchtigt werden.
  • Der Unterricht an Schulen, die gegenwärtig in den Zwischenferien sind, wird bis zum Jahresende online fortgesetzt.
  • Bürger im Alter von 65 Jahren und älter dürfen tagsüber zwischen 10:00 – 13:00 Uhr, Bürger unter 20 Jahren (Personen, die am 01.01.2001 oder danach geboren wurden) dürfen tagsüber zwischen 13:00 – 16:00 Uhr die Wohnung verlassen (ausgenommen hiervon sind Arbeitnehmer, die eine Bescheinigung der Sozialversicherungsanstalt oder ein ähnliches Dokument vorlegen).
  • Einkaufszentren, Einkaufsmärkte, Friseure, Coiffeure und Schönheitszentren sind von 10:00 – 20:00 Uhr geöffnet.
  • Kinos bleiben bis zum Jahresende geschlossen.
  • Bis zum Erlass eines neuen Beschlusses haben die folgenden Geschäfte ihre Tätigkeit einzustellen: Kaffeehäuser, ländliche, offene Cafés, Internetcafés, Spielhallen, Billardsäle, Lokale und Teegärten.
  • Restaurants, Konditoreien und Cafés dürfen von 10:00 – 20:00 Uhr betrieben werden, allerdings nur für den Paketservice und für die Warenausgabe zur Mitnahme. Online-Essenslieferanten dürfen nach 20:00 Uhr nur noch Paketservice mit telefonischer oder Online-Bestellung betreiben.
  • (Amateur-)Sport auf Kunstrasenfeldern wird eingestellt; (professionelle) Sportveranstaltungen finden nur noch ohne Zuschauer statt.
  • Das Rauchverbot wird fortgesetzt.
  • Alle Ausbildungs- und Lehraktivitäten - staatlich, privat, formal und nicht-formal - wird bis zum 31. Dezember 2020 in Form von Fernunterricht fortgesetzt. Bis zum 04. Januar werden keine Prüfungen stattfinden.

Die erste Anwendung tritt am Samstag, den 21. November um 20:00 Uhr in Kraft und endet Sonntag, den 22. November um 10:00 Uhr.

Darauf folgt eine Ausgangsbeschränkung von Sonntag, den 22. November, bis Montag, den 23. November, um 05.00 Uhr. Diese Praxis der Ausgangsbeschränkung wird bis zum Erlass eines neuen Beschlusses in dieser Weise fortgesetzt.

Weiter Einzelheiten und Ausnahmen von der Regelung finden Sie hier.

12. November 2020

Bekanntgabe des Staatspräsidenten nach der Sitzung des Präsidialkabinetts:

  • Die flexiblen Arbeitszeiten werden sowie im privaten als auch öffentlichen Sektor gefördert werden. In Istanbul sollen Mitarbeitern über 60 Jahre, Schwangere, chronisch Kranke und Frauen mit Kindern unter 10 Jahren die Möglichkeit geboten werden von zu Hause aus zu arbeiten.
  • Die Inspektionen an Orten mit intensiver Menschenmengen und auf den Märkten werden verstärkt.
  • Einige Betriebe werden ab 22:00 Uhr geschlossen: Gastronomiebetriebe, Restaurants, Bars, Clubs, Kneipen, Friseure, Krankenhäuser, Schwimmbäder, Fitnesstudios, Fußballfelder, Saunas, Internet-Cafés, Kinos, Konzerträume, Theatersäle, Hochzeits- und Trauungssäle, etc. Lieferungen bleiben erlaubt.
  • Bürgerinnen und Bürger werden aufgefordert, auf nicht notwendige Reisen und Besuche zu verzichten.
  • Bürgerinnen und Bürgern ab 65 Jahren wurden Ausgangssperren auferlegt. Es wurde beschlossen, dass sie täglich zwischen 10.00 und 16.00 Uhr ausgehen können, solange sie sich an die Hygiene-Auflagen halten.
  • Das Rauchen in der Öffentlichkeit, dort wo sich die Menschenmengen häufen, insbesondere auf Straßen, öffentlichen Plätzen, in Bus- und Bahnhaltestellen ist ab sofort verboten.

07. September

Nach einer Sitzung des Präsidialkabinetts gab Staatspräsident Erdoğan die folgenden Erklärungen ab:

  • weitere Beschränkungen für den öffentlichen Verkehr; stehende Fahrgäste sind nicht erlaubt;
  • Geldstrafe bei Nichttragen einer Maske wird sofort fällig.
  • Teilzeitarbeit und flexible Arbeitszeiten sollen weiterhin ermöglicht werden.
  • Der Unterricht beginnt; ab sofort wird mit dem Unterricht der 1. Klassen und der Vorschule an begonnen.

Alle Regelungen können je nach Verlauf der Epidemie in den Städten unterschiedlich sein. Überfüllte Aktivitäten sollten vermieden werden. Bitte achten sie auf das Einhalten der Regeln auf der Straße, am Arbeitsplatz und auch zu Hause.

09. Juni

Erklärung des Staatspräsidenten

  • Die Ausgangssperre für Bürger über 65 Jahre ist gelockert worden. Demnach dürfen sie an jedem Tag der Woche zwischen 10.00 und 20.00 Uhr ausgehen.
  • Die Ausgangsbeschränkung für unter 18 jährige wurde vollständig aufgehoben. Voraussetzung ist, dass die Minderjährigen von ihren Eltern begleitet werden.
  • Die Standesamtsäle werden ab dem 15. Juni und die Hochzeitssäle ab dem 1. Juli geöffnet.
  • Die Öffnungszeiten von Unternehmen wie Restaurants und Cafés werden von 22.00 bis 00.00 Uhr verlängert.
  • Kinos, Theather und Ausstellungssäle werden ab dem 1. Juli unter Auflagen ihren Betrieb wieder aufnehmen.
  • Der Eintritt in National- und Naturparks ist für das Gesundheitspersonal, Minderjährige und über 65 jährige Bürger kostenlos.

28. Mai

Erklärung des Staatspräsidenten

  • Zum 1. Juni werden alle Reisebeschränkungen aufgehoben und staatliche Angestellte werden wieder ihre reguläre Arbeit aufnehmen.
  • Alle Kinderkrippen und Kindertagesstätten werden dazu zum 1. Juni wieder den Betrieb aufnehmen.
  • Die Ausgangsbeschränkungen für über 65-Jährige werden nicht aufgehoben. Die Ausnahmegenehmigung für sonntags zwischen 14:00 – 20:00 Uhr wird fortgesetzt. Über 65 Jahre alte Einzelhändler und Handwerker können erneut die Arbeit aufnehmen, vorausgesetzt, sie befolgen die Anforderungen an Maske, sozialem Abstand und Hygiene.
  • Die Ausgangsbeschränkung für junge Leute wird von unter 20 Jahre wird auf 18 Jahre gesenkt. Alle Personen der Altersgruppe 0-18 Jahre dürfen sich mittwochs und freitags von 14:00 – 20:00 Uhr außerhalb ihrer Wohnung aufhalten.
  • Die folgenden Betriebe dürfen im Rahmen der bekannt gegebenen Regeln bis um 22:00 Uhr geöffnet bleiben: Restaurants, Cafés, Konditoreien, Kaffeehäuser, Teegärten, Vereinslokale, Schwimmbäder und Thermalbäder. Unterhaltungsbetriebe und der Verkauf von Wasserpfeifen sind davon ausgenommen.
  • Betriebe, die zu touristischen Anlagen gehören, die ausschließlich ihre eigenen Gäste betreuen, unterliegen keiner Zeitbegrenzung.
  • Raststätten, die an Verkehrswegen gelegen sind, werden zum 1. Juni ebenfalls weiter Dienstleistungen erbringen.
  • Strände, Nationalparks und Parks können im Rahmen der bekannt gegebenen Regeln zum 1. Juni wieder geöffnet werden. Gleiches gilt für Museen, archäologische Anlagen und Tierverkaufsstellen.
  • Die Beschränkungen für den Wassertourismus, den Fischfang und das Transportwesen wurden im Rahmen der bekannt gegebenen Regeln aufgehoben.
  • Fahrschulen und ähnliche Kurse können zum 1. Juni wieder den Betrieb aufnehmen.
  • Büchereien, Volkskaffeehäuser, Jugendzentren und Jugendlager können ab dem 1. Juni im Rahmen der bekannt gegebenen Regeln ihre Aktivitäten fortsetzen. Die Organisationen, denen sie unterstehen, legen ihre eigenen internen Regeln fest.
  • Die Beschränkungen für individuellen Sport wurden aufgehoben. Sportanlagen und die individuellen Anlagen, die sie in sich schließen, können bis nachts um 24:00 Uhr für den Betrieb geöffnet bleiben.
  • Konzerte in Freiluftanlagen mit Sitzgelegenheiten dürfen bis 24:00 Uhr dauern; weitere Einzelheiten werden bekannt gegeben.
  • Pferderennbahnen können ab dem 10. Juni wieder den Betrieb aufnehmen.

21. Mai

Die 14-tägige Isolation von Ausländern in den Wohnheimen wird beendet

Mit Beschluss des Gesundheitsministeriums wird im Rahmen der Covid-19-Pandemie die 14-tägige Isolation von Bürgern aus dem Ausland in den KYK-Wohnheimen nicht mehr durchgeführt werden. Die Einreisenden werden nach ihrer Untersuchung an den Flughäfen zur Isolierung und Überwachung in die häusliche Quarantäne geschickt. Die Kontakt- und Adressinformationen der inspizierten Personen werden beim Eintritt in das Land am Flughafen über das Public Health Management Systems (HSYS) aufgezeichnet. Wer gegen die Anweisungen handelt, muss mit einer Geldstrafe rechnen. Ungeachtet der Tatsache, dass ihr 14-tägiger Quarantäneprozess noch nicht beendet ist, werden diejenigen Personen die sich noch in den Wohnheimen befinden, nach dem Abschluss ihrer PCR-Tests bis zum 23. Mai 2020 entlassen werden.

Maskenpflicht in 25 Provinzen

Neben den Großstädten Aydın, Balıkesir, Denizli, Eskişehir, Kahramanmaraş, Kocaeli, Konya, Muğla, Sakarya und Şanlıurfa herrscht nun auch in den Städten Adıyaman, Afyonkarahisar, Amasya, Bolu, Bartın, Burdur, Düzce, Isparta, Gümüşhane, Karabük, Kastamonu, Kırklareli, Rize, Siirt und Uşak Maskenpflicht. In Istanbul gilt die Maskenpflicht auf Wochenmärkten, Supermärkten und im öffentlichen Verkehr.

Zusätzlich zu den 25 Provinzen, in welchen die Maskenpflicht bereits gilt, wurde auch in den Städten İzmir, Gaziantep, Giresun, Karaman, Kayseri, Ordu, Trabzon, Tunceli, Van, Kırıkkale und Manisa inkl. einiger Bezirke (dort nur bestimmte Straßen) wie bspw. Tatvan, ein Bezirk von Bitlis und Bozcaada und Gökçeada Bezirke von Çanakkale, die Maskenpflicht eingeführt.

Sollte man sich ohne eine Maske draußen aufhalten, so beträgt die Geldstrafe 3.150 TL

18. Mai

Nach einer Sitzung des Präsidialkabinetts gab Staatspräsident Erdoğan die folgenden Erklärungen ab:

Erdoğan kündigte eine neue Phase an, die er „kontrolliertes Sozialleben“ bezeichnete und deren charakteristische Merkmale er wie folgt beschrieb:

  • Die Verwendung von Schutzmasken muss zur Gewohnheit werden
  • In öffentlichen Verkehrsmitteln und in allen Bereichen des sozialen Lebens muss ein Mindestabstand von 1,5 – 2 m zu anderen Personen eingehalten werden.
  • Sofern nicht dringend notwendig sollten die Menschen zuhause bleiben und sich von Menschenansammlungen fernhalten.

Weiter gab er bekannt, dass

  • die Gesundheitseinrichtung Başakşehir Çam ve Sakura als Stadtkrankenhaus designiert wird und am Donnerstag zusammen mit dem japanischen Ministerpräsidenten Abe mit allen ihren Abteilungen eingeweiht und für den Betrieb freigegeben werde.
  • Die Bauarbeiten der Krankenhäuser in Yeşilköy und Sancaktepe mit einer Kapazität von je 1.000 Betten, deren Bauzeit auf 45 Tage veranschlagt wurde, stehen kurz vor dem Abschluss.

Der Staatspräsident erklärte, dass die Umsetzung des Zeitplans für die Normalisierung nur dann möglich sei, wenn die Anzahl an Neuerkrankungen noch stärker zurückgehe und auf Null gedrückt werden könne. Sollte sich der Verlauf der Epidemie jedoch nicht bessern sondern verschlechtern, dann sei nicht auszuschließen, dass manche Maßnahmen – in möglicherweise deutlich verschärfter Form - erneut eingeführt werden müssen.

Personen, die aus anderen Provinzen zur Teeernte ans Schwarze Meer anreisen wollen, können ab der Nacht vom 19. zum 20. Mai die Reise mit den vom Innenministerium ausgestellten Genehmigungen antreten.

In den vergangenen zwei Monaten haben 10 Millionen Bürger rückzahlfreie Barunterstützung i.H.v. 11,5 Mrd. TL erhalten.

  • Im Rahmen des sozialen Netzes wurden an 5,5 Millionen Bürger mit geringem Einkommen je 1000 TL als Barunterstützung ausgezahlt.
  • Ebenfalls im Rahmen des sozialen Netzes wurden weitere 6 Mrd. Lira in Form von Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld und Barunterstützung an etwa 4,5 Millionen Bürger gezahlt.

Staatspräsident Erdoğan gab ferner an, dass alle Branchen vom Einzelhandel bis zur Industrie durch vielfältige Maßnahmen wie die Aufschiebung von Steuer- und Versicherungszahlungen, insbesondere von Versicherungsprämien und -raten, sowie die Gewährung von Krediten zu günstigen Konditionen unterstützt werden.

Es wurden darüber hinaus Leitlinien zu Aspekten veröffentlicht, die im Zusammenhang mit der Umsetzung des Normalisierungsplanes in allen Wirtschaftsbereichen zu beachten sind. Dazu werden an den Eingängen von Arbeitsstätten Plakate ausgehängt werden, die die Arbeitszeiten, die Nutzungsflächen und die Anzahl an Kunden anzeigen, die sich gleichzeitig an dem Ort aufhalten dürfen.

Für den Zeitraum vom 23. bis einschl. 26. Mai, d.h. den Tag vor dem Bayram bis einschließlich des letzten Feiertages, wird über alle 81 Provinzen des Landes ein Ausgangsverbot verhängt. Ausgenommen hiervon sind die über 65-Jährigen, die am ersten Feiertag, Sonntag den 24. Mai, in der Zeit von 14:00 – 20:00 Uhr ihre Wohnung verlassen dürfen. Die Lockerung des Ausgangsverbots für Jugendliche gilt ebenfalls auch für den Mittwoch und Freitag dieser Woche.

Die in 15 Provinzen bestehende Reisebeschränkung im Verkehr zwischen Städten wurde um weitere 15 Tage verlängert. Besuche in Haftanstalten, die seit einiger Zeit nicht mehr möglich sind, werden unter bestimmten Auflagen und Einschränkungen ab Juni wieder zugelassen. Für die 60.000 Häftlinge im offenen Strafvollzug, die aufgrund der Epidemie nach Hause geschickt wurden, wird die Ende Mai ablaufende vorübergehende Freilassungsgenehmigung um zwei Monate verlängert. Ab dem Freitagsgebet des 29. Mai werden die Moscheen wieder für den Gottesdienst geöffnet; zunächst jedoch nur solche Moscheen, die die von den Gouverneursämtern und der lokalen Religionsverwaltung festgelegten Bedingungen erfüllen. Anfänglich werden die Gläubigen nur das Mittags- und Nachmittagsgebet in der Moschee verrichten können.

Es wurde beschlossen, das Schuljahr der dem Bildungsministerium unterstehenden Schulen für beendet zu erklären. Das neue Schuljahr beginnt im September. Kinderkrippen und Kindertagesstätten werden am 15. Juni erneut den Betrieb aufnehmen.

11. Mai

Nach der Sitzung des Präsidialkabinetts gab Staatspräsident Erdoğan die folgenden Erklärungen ab:

  • Für den Zeitraum vom 16. bis einschl. 19. Mai wird eine Ausgangsbeschränkung verhängt. Am 18. und 19. Mai wird es in der Zeit von 10:00 bis 16:00 Uhr Geschäften wie Einzelhändlern, Verkaufsmärkten, Obst- und Gemüsehändlern, Bäckereien und Konditoreien sowie Online-Plattformen gestattet, Waren zu verkaufen und an ihre Kunden auszuliefern.
  • Die Beschränkungen des Verkehrs zwischen Städten werden für die folgenden neun Provinzen ebenfalls aufgehoben: Adana, Diyarbakır, Mardin, Trabzon, Ordu, Denizli, Kahramanmaraş, Şanlıurfa und Tekirdağ.
  • Der Bereitschaftsdienst der Notariatsämter wird aufgehoben und der Übergang zum regulären Geschäftsverkehr sichergestellt.
  • Der Verkauf von Masken wird im Rahmen der Normalisierung freigegeben. Als Höchstpreis für eine Maske wird 1 Lira festgelegt. Der Standard für abwaschbare Stoffmasken wurde in Zusammenarbeit von Ministerium für Industrie und Technologie, Handelsministerium, Institut für türkische Normen, TÜBITAK und Herstellern neu festgelegt. Auch für diese Masken wird unter Festlegung eines Höchstpreises der Verkauf freigegeben. Der Staatspräsident wies darauf hin, dass diese Produkte ein bedeutendes Exportpotenzial haben.
  • Die Rentenauszahlungen für diesen Monat werden zum 15. Mai beginnen und bis zu den Feiertagen abgeschlossen werden. Das Geld wird den Empfängern aufs Konto überwiesen. Die Auszahlung von Krediten und Stipendien an Hochschüler wird vom 6. Juni auf den 19. Mai vorgezogen. Die Auszahlungen werden bis zu den Feiertagen abgeschlossen. Die Auszahlungen der Arbeitslosenversicherung für den Monat Mai werden in gleicher Weise vorgezogen und abgewickelt.
  • Das Innenministerium wird für Erzeuger, die nicht in der Provinz wohnhaft sind, in der ihre Teeplantagen liegen, und die zur Ernte dorthin anreisen wollen, auf der e-devlet-Plattform eine spezielle Seite für Reiseanträge einrichten. Nach Ablauf der Ausgangsbeschränkung in der Nacht vom 19. zum 20. Mai werden diese Bürger mit den ausgestellten Genehmigungen die Reise antreten können. Mit diesen Maßnahmen werde die Absicht verfolgt, einen möglichst reibungslosen Verfahrensablauf sicherzustellen.

Für detailliertere Informationen zur Ausganssperre am 16.-19. Mai bitte klicken.

04. Mai

Staatspräsident Erdoğan hat nach der Sitzung des Präsidialkabinetts die folgenden Maßnahmen bekannt gegeben:

  • Personen über 65 Jahre dürfen an einem der Tage, an denen allgemeine Ausgangsbeschränkungen gelten, für die Dauer von vier Stunden ihre Wohnung verlassen, wobei die Entfernung von der Wohnung jedoch auf ihre Laufdistanz beschränkt ist. Diese Regelung gilt zum ersten Mal am Sonntag, den 10. Mai, für die Zeit von 11:00 – 15:00 Uhr.
    Staatspräsident Erdoğan kündigte für Personen unter 20 Jahren die folgende Regelung an: Die Gruppe der 0-14-Jährigen kann die Wohnung am Mittwoch, den 13. Mai, in der Zeit von 11:00 – 15:00 Uhr verlassen, wobei die Entfernung von der Wohnung jedoch auf ihre Laufdistanz beschränkt ist. Die Gruppe der 15-20-Jährigen kann die Wohnung zu den gleichen Bedingungen am Freitag, den 15. Mai, verlassen.
    Die Einhaltung der Regelung werde beobachtet und in Abhängigkeit vom Ergebnis werde die Praxis in den Folgewochen fortgesetzt.
  • Die Beschränkungen des Verkehrs zwischen Städten, die gegenwärtig in 31 Provinzen in Kraft sind, werden ab der Nacht des 4. zum 5. Mai für die folgenden sieben Provinzen aufgehoben: Antalya, Aydın, Erzurum, Hatay, Malatya, Mersin und Muğla. Die Situation in diesen Provinzen werde wöchentlich geprüft und dann entsprechend entschieden. Für die übrigen 24 Provinzen wurden die bestehenden Beschränkungen um 15 Tage verlängert.
  • In Istanbul, Ankara und Izmir wird die Praxis der geraden/ungeraden amtlichen Kennzeichen für gewerbliche Taxis zum 5. Mai aufgehoben.
  • Unter den folgenden Bedingungen wird es Friseuren, Schönheitssalons und ähnlichen Einrichtungen gestattet, ab dem 11. Mai erneut den Betrieb aufzunehmen: Einhaltung der Hygieneanforderungen, Terminabsprache, gleichzeitige Nutzung nur der Hälfte der verfügbaren Sitze.
    In gleicher Weise können Einlaufzentren ab dem 11. Mai wieder den Betrieb aufnehmen, wobei die vom Gesundheitsministerium und dem Handelsministerium festgelegten Bedingungen einzuhalten sind. Geschäfte, die Waren wie Kleidung, Schuhe, Taschen, Glaswaren verkaufen, können ebenfalls ab dem 11. Mai wieder den Betrieb aufnehmen.
  • Der Zeitplan für die Wiederaufnahme wehrdienstlicher Vorgänge sieht wie folgt aus: Entlassung aus dem Militärdienst zum 31. Mai, Personalbeschaffung, Beauftragung und Ernennung zum 1. Juni, Einberufung zum Wehrdienst zum 5. Juni, Dienstleistungsersatz gegen Bezahlung zum 20. Juni.
    Kreditvorgänge von Kommunen und Ausschreibungen der Iller Bankası werden zum 27. Mai erneut aufgenommen.
  • Die Anzahl von Epidemiekrankenhäusern wird ab dem 1. Juni reduziert und ihr Übergang zum regulären Betrieb werde gewährleistet.
  • Laut Staatspräsident Erdoğan werden die Maßnahmen zum Bildungssystem nach Maßgabe der Empfehlungen des Gesundheitsministeriums und des Wissenschaftsrates festgelegt. Prüfungstermine wurden wie folgt festgelegt: Prüfungen für den Zugang zu Einrichtungen der Höheren Bildung: 27. – 28. Juni, Prüfungen für den Gymnasialübergang: 20. Juni, Prüfungen für die Aufnahme von Kadetten: 14. Juni. Universitäten können am 15. Juni ihren akademischen Lehrplan wieder aufnehmen.
  • Die Ankaufstellen für landwirtschaftliche Produkte haben ihre Preise wie folgt erhöht: für 1t Hartweizen für die Brotherstellung von 350 TL auf 650 TL, für 1t Gerste von 100 TL auf 275 TL.
    Landwirte erhalten außerdem eine Prämie und Unterstützungszahlungen i.H.v. 230 TL pro Tonne Getreide. Die Ankaufspreise pro Tonne Hülsenfrüchte wurden wie folgt festgelegt: rote Linsen 3.500 TL, gelbe Linsen 3.200 TL, Kichererbsen 3.350 TL. Prämie und Unterstützungszahlungen belaufen sich auf 800 TL pro Tonne Hülsenfrüchte.
  • Staatspräsident Erdoğan kündigte für den Fall eines Wiederauftretens der Epidemie verschärfte Maßnahmen an. Je nach Entwicklung und Bedarf können bestimmte Termine auch vorgezogen oder verschoben werden.

20. April

  • Präsident Recep Tayyip Erdoğan äußerte in einer Kabinettssitzung, dass in 30 Großstädten und in der Stadt Zonguldak ein Ausgangsverbot vom 23. - 26. April angeordnet wird.

13. April

  • Präsident Recep Tayyip Erdogan äußerte in einer Kabinettssitzung, dass bei Notwendigkeit ein Ausgangsverbot an Wochenenden fortgeführt werde. Er fügte außerdem hinzu, dass am 17. April ab 24.00 Uhr bis zum 19. April 24.00 Uhr ein Ausgangsverbot vorgesehen ist.

10. April

  • Das Innenministerium gab bekannt, dass in 30 Großstädten und in der Provinz Zonguldak am 10. April ab 24.00 Uhr bis zum 12. April 24.00 Uhr ein Ausgangsverbot erlassen wird. Für diejenigen, die das Verbot nicht einhalten, wird eine Geldstrafe i.H.v. 3.150 TL verhängt.

09. April

  • Das türkische Gesundheitsministerium startet ein Pandemie Isolations-Tracking-Projekt (ITP) für COVID-19 Infizierte, um Verstöße gegen das Ausgansverbot nachverfolgen zu können. Das Projekt wurde in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Gesundheit, Informationstechnologien und Kommunikation und allen Mobilfunkanbietern umgesetzt.
  • Die Bürger wurden darüber informiert, dass die vom Staat zur Verfügung gestellten Masken bei der Poststelle, in Supermärkten und in Apotheken verteilt werden. Es wurde angekündigt, dass Bürger zwischen 20 und 65 Jahren innerhalb der nächsten 10 Tage 5 Masken pro Person erhalten werden. In Apotheken können die Bürger ihre Masken nur mit dem vom Gesundheitsministerium als SMS zugeschickten Code abholen.

05. April

  • Auf Anweisung von Staatspräsident Recep Tayyip Erdoğan werden an Bürger der Altersgruppe der 20-65-Jährigen unentgeltlich Masken verteilt. Die Koordination übernehmen die Ministerien  für Gesundheit und für Transport und Infrastruktur. Jeder Bürger hat Anspruch auf ein Paket (5 Masken) pro Woche. Anträge werden über das e-Devlet-Portal angenommen.

04. April

  • In der Türkei wurden 30 Großstädte und die Provinz Zonguldak, in der häufig Lungenbeschwerden auftreten, für den Ein- und Ausreiseverkehr geschlossen. Zufahrt und Ausreise ist nur noch unter bestimmten Ausnahmen zulässig. Dazu gehören der Transport von dringend benötigten Bedarfsgütern wie Lebensmitteln, Arzneimitteln und Reinigungsmaterialien sowie der Verkehr von Logistikfahrzeugen gewisser Branchen, die in einem Rundschreiben des Innenministeriums bekannt gegeben wurden. Weiterhin zugelassen ist der Transit durch diese Städte von Gütern und zugelassenen Passagiertransporten im Inlandsverkehr sowie im internationalen Güterverkehr.  

Die auf Provinzebene für Pandemien und öffentliche Hygiene zuständigen Behörden können erforderlichenfalls für Städte, für die sie zuständig sind, umfassendere Vorkehrungen ergreifen. Diese  für 30 Großstädte und die Provinz Zonguldak erlassene Quarantänemaßnahme gilt zunächst für 15 Tage und wird notfalls verlängert.

  • Für Personen unter 20 Jahren wurde ein Ausgangsverbot erlassen. Personen, die am 1. Januar 2000 oder danach geboren wurden, sowie Personen über 65 unterliegen einer Ausgangssperre.

Ausgenommen davon sind Personen der Altersgruppe der 18-20-Jährigen, die im öffentlichen Dienst arbeiten, Arbeitnehmer der Privatwirtschaft, die ihre regelmäßige Beschäftigung durch eine Bescheinigung der Sozialversicherungsanstalt nachweisen, sowie Saisonarbeiter in der Landwirtschaft.

  • Auf Märkten und in Geschäften sowie an allen Stellen, an denen sich größere Menschengruppen aufhalten, muss jeder eine Maske tragen. In Betrieben, in denen weiterhin Gruppen von Menschen arbeiten, sind ähnliche Maßnahmen zu ergreifen.
  • Die auf Provinzebene für Pandemien und öffentliche Hygiene zuständigen Behörden können zusätzliche Maßnahmen ergreifen, die erforderlich sind, um im gesamten städtischen Raum die Bewegung von Personen weiter zu reduzieren.
  • Die Einhaltung eines sozialen Abstands von mindestens drei Metern ist jetzt zwingend vorgeschrieben. Wer dem trotz Ermahnung nicht Folge leistet, sondern vorsätzlich weiter dagegen verstößt, muss mit einer Geldbuße oder Strafe rechnen.

01. April

  • Erklärung des Innenministers Süleyman Soylu:
    - Es wird weiterhin angestrebt, dass die Bürger weitmöglichst zu Hause bleiben.
    - Soylu hob hervor, dass eine kontinuierliche Produktionslieferkette von wesentlicher Bedeutung ist.
    - Landesweite Ausreisebeschränkungen für 81 Provinzen verschärft.
    - Verstärkte Gesundheitskontrollen auf den Landstraßen.
    - Zuletzt gab er bekannt, dass in weiteren 24 Bezirken Quarantänemaßnahmen ergriffen wurden und dass es örtlichen Verwaltungen frei steht bei Notwendigkeit die Maßnahmen zu verstärken.

30 März

  • Staatspräsident Erdoğan gab Folgendes bekannt:
    - Das Krankenhaus Okmeydanı mit einer Kapazität von 600 Betten hat den Betrieb aufgenommen. Die Einrichtung war als Ausbildungs- und Forschungsklinik geplant, wird aufgrund der gegenwärtigen Situation jedoch als Stadtkrankenhaus genutzt.
    - Im ganzen Land wurde über 41 Gemeinden und Stadtteile Quarantäne verhängt. Weitere Isolationsmaßnahmen sind nur zu verhindern, wenn jeder sich in Selbstisolation begibt.
    - Besonders wichtig ist jetzt, die Versorgung mit Grundbedarfsmitteln zu gewährleisten und zur Unterstützung des Exports einen ununterbrochenen Fertigungsbetrieb sicherzustellen. Maßnahmen zum Schutz der in der Fertigung eingesetzten Arbeitnehmer vor der Krankheit ist in striktester Weise umgesetzt worden.
    - Finanz- und Schatzminister Berat Albayrak hat im Rahmen des Stabilitätspaketes „Schutzschild für die Wirtschaftsstabilität“ Staatsbanken dazu angewiesen, allen Mitbürgern mit einem Monatseinkommen von weniger als 5.000 TL „Unterstützung für den Grundbedarf“ anzubieten.
    - Schülern der Grund- und Mittelschule, die Fernunterricht erhalten, wird bis zu 8 GB unentgeltlicher Internetzugang gewährt.

28. März

  • Reisen von einer Stadt in die Andere unterliegen ab sofort der Erlaubnis des Gouverneurs der Stadt.
  • Wie im öffentlichen Sektor wird ein flexibles Arbeitssystem mit minimalem Personal in der privaten Wirtschaft eingeführt.
  • In Fahrzeugen des öffentlichen Nahverkehrs wird eine Sitzordnung mit sozialer Distanz gewährleistet.
  • Bereiche wie Picknickplätze, Wälder und öffentliche Parkanlagen sind am Wochenende geschlossen. An Wochentagen dürfen sich hier Menschen nicht in Gruppen aufhalten.
  • Soldaten werden mit der 14-Tage- Quarantäneregel einberufen und entlassen.
  • Internationale Flüge werden vollständig eingestellt.
  • Unter dem Vorsitz unserer Gouverneure in allen Provinzen werden Pandemieausschüsse eingerichtet, um die ergriffenen Maßnahmen zu überwachen und gegebenenfalls zusätzliche Maßnahmen für die jeweilige Stadt zu beschließen.

27. März

  • Mit Zustimmung und Genehmigung des Gesundheitsministeriums wurden der Landkreis Kendirli  in der Provinz Rize und die angrenzenden Gemeinden Yeni Selimiye, Beştepe, Esentepe und Maltepe unter Quarantäne gestellt, um potenziellen COVID-19-Fällen vorzubeugen.
  • Handelsminister Ruhsar Pekcan gab bekannt, dass im Rahmen der Maßnahme gegen die COVID-19-Epidemie die Praxis des „berührungsfreien Außenhandels“ eingeführt wurde.
  • Unter Hinweis darauf, dass die Hälfte der Ausfuhren der Türkei in die Europäische Union erfolgt, kündigte Minister Pekcan den berührungsfreien Handel mit Europa und vor allem mit Italien und Frankreich an, der u.a. über die Häfen Pendik, Tuzla Ambarlı, Yalova und Mersin erfolgen werde.
  • Als Beispiel für den berührungsfreien Handel im Straßenverkehr  nannte der Minister den Irak. Dabei werden die Transportfahrzeuge in eine Pufferzone gefahren, wo die Container von einem Fahrer der Gegenseite in Empfang genommen werden. Anschließend werden die desinfizierten Fahrzeuge wieder zurückgeben.

26. März

  • Das Generaldirektorat für Zollwesen beim Handelsministerium der Republik Türkei gab unter dem Titel „Coronavirusmaßnahmen‘“ eine Bekanntmachung heraus.
  • Darin heißt es, dass im Rahmen der Maßnahmen gegen die COVID-19-Epidemie die Möglichkeit geschaffen wurde, eine Reihe von Dienstleistungen der Zollverwaltung mithilfe von Programmen in Anspruch zu nehmen, die über das e-devlet-Portal oder die Webseite des Handelsministeriums zugänglich sind.
  • In der Bekanntmachung wird weiter mitgeteilt, dass die Zollverwaltung angewiesen wurde, ihre Dienstleistungen derart zu erbringen, dass sich nicht mehr als drei Personen gleichzeitig auf einer 10 m2-großen Fläche befinden. Ferner wurde die Verwaltung angewiesen alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, damit keine Vorgänge ohne Zuständigkeit durchgeführt werden.

25. März

  • Zur Angebotssicherung und Deckung der Inlandsnachfrage hat das Handelsministerium im Rahmen seiner Maßnahmen zum Coronavirus
    - die zusätzliche Zollsteuer für medizinische Einwegmasken i.H.v. 20% aufgehoben.
    - die zusätzliche Zollsteuer für Atemgeräte wie Beatmungsapparate und Sauerstoffkonzentratoren  i.H.v. 13% aufgehoben
    - die beim Import von Ethylalkohol als Massengutladung erhobene Zollsteuer i.H.v. gegenwärtig 10% für Hersteller von Desinfektionsmitteln und Duftwässern (Eau de Cologne) auf 0% gesetzt. Ethylalkohol dient als Rohmaterial für die Herstellung von  Desinfektionsmitteln und Duftwässern (Eau de Cologne).

24. März

  • Die Öffnungszeiten der Supermärkte wurden neu festgelegt: 09:00 bis 21:00 Uhr. Die Anzahl der Kunden, die sich gleichzeitig in Lebensmittelgeschäften aufhalten dürfen entspricht 1/10 der gesamten Einkaufsfläche. Beispiel: Bei 100 Quadratmetern Einkaufsfläche dürfen sich maximal 10 Kunden im Supermarkt aufhalten. Außerdem dürfen alle Fahrzeuge des öffentlichen Nahverkehrs vorübergehend nur 50% der in der Fahrzeuglizenz angegebenen Passagierkapazität beanspruchen. Ein Mindestabstand unter den Fahrgästen muss ebenfalls eingehalten werden.

22. März

  • Turkish Airlines (THY) gab bekannt, dass alle internationalen Flüge außer nach New York, Washington, Hong kong, Addis Ababa und Moskau ab dem 27. März eingestellt werden.

21. März

  • Ausgangssperre für Menschen über 65 und chronisch Kranke. Keine Besuche mehr in Parks und Grünanlagen
  • Ab 17:00 Uhr wurden weitere Flüge aus der Türkei eingestellt. Zu den Ländern zählen:
    Mauretanien, Algerien, Sudan, Angola, Philippinen, Moldawien, Montenegro, Bangladesch, Ukraine, Tunesien, Polen, Portugal, Oman, Usbekistan, Nordmakedonien, Türkische Repubilk Nordzypern, Mongolei, Kamerun, Taiwan, Kanada, Slowenien, Tschad, Kolumbien, Sri Lanka, Tschechien, Marokko, Dschibuti, Dominikanische Republik, Nepal, P

Schutzmaßnahmen in Deutschland

Hier finden Sie eine Chronologische Auflistung der ergriffenen Schutzmaßnahmen in Deutschland.

Lockerung für die Einreise nach Deutschland: (seit 01. Juni 2022)

Das Bundeskabinett hat Lockerungen bei der Einreise beschlossen. Die neue Coronavirus-Einreiseverordnung ist zum 1. Juni 2022 in Kraft getreten. Die Änderungen betreffen die Abschaffung der Kategorie der Hochrisikogebiete, die grundsätzliche Abschaffung der 3G-Kontrolle bei der Einreise sowie die Anerkennung weiterer Impfstoffe zum Zwecke der Einreise.

Die Kategorie der Hochrisikogebiete wird gestrichen.  Einreisende brauchen keinen Nachweis mehr, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind, sofern die Einreise nicht aus einem Virusvariantengebiet erfolgt. Hier gelten nach wie vor die bestehenden strengen Anmelde-, Nachweis- und Quarantäneregelungen.

Impfnachweis:  Für den Impfnachweis ist es künftig ausreichend, wenn man mit den von der WHO anerkannten Impfstoffen Sinova, Sinopharm, Coronavac oder Covaxin geimpft ist. Im Fall einer Impfung mit einem der oben genannten, von der WHO anerkannten Impfstoffe ist 270 Tage nach der Grundimmunisierung eine Auffrischimpfung mit den oben gennannten Impfstoffen oder von der EMA zugelassenen Impfstoffen nötig.

(Quelle: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-19-lp/coronaeinreisev.html).

 

Aktuelle Regelungen zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie (seit 20.März 2022)

Für Geimpfte und Genesene gelten:

  • Zugangsbeschränkungen und Kontaktbeschränkungen entfallen bundesweit.
  • Die Basisschutzmaßnahmen (Maskenpflicht in Bus, Bahn, Flugzeugen und einigen öffentlichen Einrichtungen) gelten weiterhin.
  • In Schulen sowie im Einzelhandel entfällt die Maskenpflicht.
  • Überregionale Sport-, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen können stattfinden.
  • Zum Schutz vulnerabler Personen gilt weiterhin bundesweit eine Testpflicht in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegeeinrichtungen, Schulen, Kindertageseinrichtungen, in Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung. Diese Regelung gilt auch für Personen, die eine Auffrischungsimpfung erhalten haben.

Mit der Einführung der Hotspot-Regelung können die Landesregierungen nach aktueller Infektionslage weitere Schutzmaßnahmen anordnen, um eine Überlastung der Krankenhäuser zu verhindern. Zu diesen Schutzmaßnahmen zählen eine weitreichende Maskenpflicht, Abstandsgebote, Zugangsbeschränkungen und Hygienekonzepte.

In einigen Bundesländern kann die Umsetzung der Regelung abweichen. Informieren Sie sich daher bitte hier über die geltenden Regeln vor Ort und beachten Sie stets die AHA-Formel (Abstand, Hygieneregeln und im Alltag Maske tragen), um sich und andere vor einer Infektion zu schützen.

Für mehr Details klicken Sie bitte hier.

Bund-Länder-Beschluss vom 2. Dezember 2021

Bundesweite 2G-Zugangsregelung (unabhängig von der Inzidenz):

  • für den Einzelhandel, Ausnahmen für Geschäfte des täglichen Bedarfs
  • für Einrichtungen und Veranstaltungen aus Freizeit und Kultur; z.B. Kino, Theater, Gaststätten, etc.
  • 2GPlus* kann ergänzend vorgeschrieben werden
  • Ausnahmen für Personen ohne Impfempfehlung bzw. Personen, die nicht geimpft werden können
  • Ausnahmen für unter 18-jährige möglich

Sport-, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen:

  • 2G-Zugangsregelung
  • 2GPlus* kann ergänzend vorgeschrieben werden
  • in Innenräumen: max. 30 – 50 Prozent Auslastung, max. 5.000 Zuschauer
  • im Freien: max. 30 – 50 Prozent Auslastung, max. 15.000 Zuschauer
  • Maskenpflicht
  • in Ländern mit hohem Infektionsgeschehen müssen Veranstaltungen nach Möglichkeit abgesagt und Sportveranstaltungen ohne Zuschauer durchgeführt werden.
  • Spätestens ab einer Inzidenz von 350 werden Clubs und Diskotheken in Innenräumen geschlossen

Maskenpflicht in Schulen

Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte:

  • private Zusammenkünfte im öffentlichen wie im privaten Raum, an denen Ungeimpfte bzw. nicht Genesene teilnehmen, sind auf den eigenen Haushalt und höchstens zwei Personen eines weiteren Haushalts zu beschränken
  • Kinder bis 14 Jahren sind ausgenommen
  • Ehegatten, Lebenspartnerinnen und -partner einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft, die keinen gemeinsamen Wohnsitz haben, gelten als ein Haushalt

Kontaktbeschränkungen für private Treffen und Feiern von ausschließlich Geimpften und Genesenen:

in Kreisen mit einer Inzidenz über 350:

  • bei Treffen in Inennräumen: max. 50 Personen
  • bei Treffen im Freien: max. 200 Personen

Versammlungsverbot an Silvester und Neujahr:

  • sowie Verkaufsverbot von Pyrotechnik und Feuerwerksverbot auf publikumsträchtigen Plätzen

Mehr Tempo beim Impfen:

  • Ausweitung des Personenkreises, der Impfungen durchführen darf, z.B. Apothekerinnen und Apotheker
  • Ziel: bis zu 30 Millionen Impfungen bis Weihnachten, dazu zählen Erst-, Zweit- und Ausffrischungsimpfungen

Impfpflicht für bestimmte Einrichtungen wird kommen

  • für Beschäftigte z.B. in der Altenpflege und in den Krankenhäusern

Zeitnahe Entscheidung über eine allgemeine Impfpflicht

  • Bund und Länder begrüßen es, dass der Deutsche Bundestag zeitnah über eine Einführung einer allgemeinen Impfpflicht entscheiden will. Die kann ab etwa Februar 2022 gelten.

Für mehr Details klicken Sie bitte hier.

Die “Notbremse” gilt ab dem 24.04.2021

In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die unten angegebene Inzidenz erreicht bzw. überschritten wird, treten die unten aufgeführten Regeln im Rahmen der “Notbremse” in Kraft. Die Einschränkungen werden am übernächsten Tag aktiv, sollte der Inzidenzwert an drei auffeinanderfolgenden Tagen überschritten werden.

Ausgangssperren

Inzidenz ≥100: Zwischen 22.00-05.00 Uhr gilt die nächtliche Ausgangssperre. Dennoch darf zwischen 22.00-24.00 Uhr im Freien und ohne Begleitung körperlicher Bewegung nachgegangen werden.

Schulen

Testpflicht für Schülerinnen und Schüler.
Inzidenz ≥100: Wechselunterricht ist vorgeschrieben.
Inzidenz ≥165: Nur noch Distanzunterricht erlaubt.

Arbeitsumfeld

Die Homeofficepflicht wurde ins Infektionsschutzgesetz aufgenommen. Arbeitgeber müssen ihren Beschäftigten das Arbeiten von Zuhause anbieten, sollte keine zwingende Anwesenheit im Büro notwendig sein wie "im Fall von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten". Arbeitnehmer müssen dieses Angebot annehmen solange kein triftiger Grund dagegenspricht. Die Regelung ist nicht abhängig von Inzidenzwert. Sollte in Unternehmen kein Arbeiten von Zuhause möglich sein, dann sind Arbeitgeber verpflichtet Testangebote bereitzustellen.

Einzelhandel

Inzidenz 100-150: Besuch des Einzelhandels möglich, allerdings nur nach vorheriger Terminabsprache und einem negativen Corona-Test. Die Bestellung und Abholung dieser Waren ist weiterhin möglich und wird nicht durch den Inzidenzwert eingeschränkt.

Kindersport

Inzidenz ≥100: In der Regel gilt, dass das Sporttreiben nur "allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands" möglich ist. Eine Ausnahme wurde nun für Kinder unter 14 Jahren eingeführt. Das Sporttreiben "in Gruppen von höchstens fünf Kindern“ ist somit erlaubt.

Beerdigungen

Inzidenz ≥100: Im Rahmen von Trauerfeiern sind 30 Teilnehmer erlaubt.

Zoos

Inzidenz ≥100: Die Außenbereiche von Zoos und botanischen Gärten dürfen mithilfe von Schutz- und Hygienekonzepten auch dann weiter geöffnet bleiben. Besucher (ab 6 Jahren) müssen einen negativen Corona-Test vorlegen.

Fußpflege und Friseure

Inzidenz ≥100: Wie schon bereits Friseure dürfen Fußpflegebetriebe von Kunden aufgesucht werden.

Öffentlicher Nahverkehr

Kontroll- und Servicepersonal darf auch normale OP-Masken im Kontakt mit Fahrgästen tragen.

Verordnungen

Der Bundestag muss zukünftig seine Zustimmung erteilen, wenn die Regierung zusätzliche Eindämmungsmaßnahmen einsetzen will. Für Menschen "bei denen von einer Immunisierung gegen das Coronavirus Sars-CoV-2 auszugehen ist“, z.B. Geimpfte, kann die Regierung zukünftig "Erleichterungen oder Ausnahmen von Geboten und Verboten" vornehmen. Des Weiteren kann es auch für Menschen mit einem negativen Corona-Test bestimmte Erleichterungen geben.

Laufzeit

Die Laufzeit des Gesetzes gilt, solange sich das gesamte Land in einem epidemischen Zustand befindet "längstens jedoch bis zum Ablauf des 30. Juni 2021".

https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/bundesweite-notbremse-1888982

Ausweitung der Corona-Arbeitsschutzverordnung

Arbeitgeber müssen ihren Beschäftigten Corona-Tests anbieten. Die Regelung ist am 20.04.2021 in Kraft getreten und gilt bis zum 30. Juni 2021.

Für weitere Informationen klicken Sie bitte hier.

Bund-Länder-Beschlüsse zur Corona-Pandemie gemäß 22.03.2021

Bestehende Beschlüsse: Die bestehenden Beschlüsse sind weiterhin gültig, sofern im Rahmen des neuen Beschlusses keine Änderungen vorgenommen wurden. Die Landesordnungen werden mit Wirkung ab 29. März 2021 angepasst und bis zum 18. April 2021 verlängert.

Der Einsatz der „Notbremse“: Die Notbremse für inzidenzabhängige Öffnungsschritte wird aktiviert sobald die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnern an drei aufeinander folgenden Tagen in dem Land oder der Region auf über 100 ansteigt. Die vereinbarten Öffnungsschritte werden nur dann möglich, wenn die 7-Tage-Inzidenz von unter 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern sinkt oder stabil ist. Bei einem exponentiellen Wachstum der Neuinfektionszahlen wird es auch unter der angesetzten Schwelle keine Öffnungen geben.

Zusätzliche Maßnahmen zur Eindämmung des exponentiellen Wachstums: Bei einem exponentiellen Wachstum der Infektionszahlen müssen zusätzliche Maßnahmen aktiviert werden, um die Neuinfektionen zu senken. Landkreise mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 100.

Mögliche Maßnahmen:

a. Maskenpflicht im privaten PKW, soweit Mitfahrer nicht dem Hausstand des Fahrers angehören
b. In Bereichen mit erschwerten Bedingungen zur Einhaltung der Abstandsregeln und des Masketragens sind weitergehende Verpflichtungen, tagesaktuelle Schnelltests zur Voraussetzung zu machen
c. Ausgangsbeschränkungen
d. Verschärfte Kontaktbeschränkungen

Die Regeln über Ostern: Die Ostertage sollen zur Kontaktreduzierung genutzt werden. Vom 1.-5. April gilt das Prinzip #WirBleibenZuHause.  Es gelten weitgehende Kontaktbeschränkungen sowie einem Ansammlungsverbot vom 1. bis 5. April.

Im privaten Raum sind Zusammentreffen auf den Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und einem weiteren Haushalt beschränkt. Maximal jedoch fünf Personen beschränkt (Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt, Paare zählen als ein Haushalt)
Im öffentlichen Raum sind Ansammlungen verboten. Vom 1.-5. April muss Außengastronomie schließen. Lediglich der Lebensmitteleinzelhandel im engen Sinne wird am Samstag geöffnet
Religionsgemeinschaften werden von Bund und Ländern gebeten religiöse Versammlungen in dieser Zeit nur virtuell durchzuführen
Impf- und Testzentren bleiben geöffnet

Ausweitung und Einsatz des Testangebots: Nach Ostern soll das umfangreiche Testen noch stärker eingesetzt werden. Seit dem 8. März 2021 gibt es den sogenannten Bürgertest. Der Bund übernimmt die Kosten für mindestens einen kostenlosen Schnelltest pro Woche. Auf Länder- und Kommunalebene werden Strukturen für flächendeckende Testangebote aufgebaut. Für die Monate März und April sollen ausreichend Schnell- und Selbsttests für alle Länder vorhanden sein.
Das Robert-Koch-Instıtut wurde beauftragt, zu untersuchen, ob bzw. ab welchem Zeitpunkt geimpfte Personen nicht infektiös sind. Ggf. wäre eine Einbeziehung in Testkonzepte dann obsolet.
Im Rahmen von Schnell- und Selbsttests sollen flächendeckende Tests in Schulen und Kitas eingeführt werden. Kitabeschäftigten sowie Grund- und Förderschullehrkräften werden bevorzugt geimpft. Im Bildungsbereich werden zwei Testungen pro Woche bei Beschäftigten und Schülern angestrebt. Dies soll baldmöglichst auch für die Beschäftigten im Kitabereich gelten.

Regionale Modellprojekte zu Öffnungsschritten im öffentlichen Raum: Zeitlich befristete regionale Modellprojekte auf Landesebene sollen die Umsetzbarkeit von Öffnungsschritten im öffentlichen Raum unter Nutzung eines konsequenten Testregimes untersuchen. Die Projekte sind an zentrale Bedingungen und Kriterien wie z.B. der Zugang nur mit einem negativen Testergebnis oder IT-gestützte Prozesse zur Kontaktverfolgung gebunden.

Infektionsschutz am Arbeitsplatz: Als Beitrag zum Infektionsschutz sollen Unternehmen weiterhin das Arbeiten von Zuhause ermöglichen. Bei Präsenz der Beschäftigten am Arbeitsplatz sollen Unternehmen mindestens einmal pro Woche (wenn möglich auch zweimal pro Woche) Testangebote machen. Anfang April werden Wirtschaftsverbände einen ersten Umsetzungsbericht vorlegen. Auf Grundlage des Berichts und eigener Beobachtungen wir dann bewertet, ob  Handlungsbedarf in der Arbeitsschutzverordnung besteht.

Weitere Hilfsmittel: Der Bund wird ergänzende Hilfsinstrumente (im Rahmen europarechtlicher Vorgaben) für Unternehmen entwickeln, welche aufgrund der Pandemie besonders schwer und über eine sehr lange Zeit von Schließungen betroffen sind.

Reisen in der Pandemie: Bund und Länder raten zum Verzicht von nicht zwingend notwendigen Reisen im Inland und  Ausland (auch während der Ostertage).
Für Einreisen aus ausländischen Risikogebieten gilt die Pflicht zur digitalen Einreiseanmeldung. Zusätzlich besteht eine Quarantänepflicht für einen Zeitraum von 10 Tagen nach Rückkehr und eine vorzeitige Beendigung der Quarantäne ist nur durch einen negativen Test frühestens am fünften Tag nach der Einreise möglich. Bei Rückreisen aus Virusvariantengebieten ist eine vorzeitige Beendigung der Quarantäne nicht möglich und der Quarantänezeitraum erstreckt sich über 14 Tage. Zusätzlich müssen Rückreisende aus Virusvariantengebieten mit eingeschränkten Beförderungsmöglichkeiten rechnen.
Der Bund plant die Änderung des Infektionsschutzgesetzes, wonach eine generelle Testpflicht vor Abflug zur Einreisevoraussetzung bei Flügen nach Deutschland vorgesehen wird.

Unterstützung der Krankenhäuser: Der Bund unterstützt die wirtschaftliche Situation von Krankenhäuser mit dem Einsatz von Ausgleichszahlungen Der Kreis der Krankenhäuser, welche den coronabedingten Erlösausgleich erhalten, wird im Jahr 2021 durch Absenkung des 7-Tage-Inzidenzwertes ausgeweitet. Zusätzlich gilt die Verlängerung der reduzierten Zahlungsfrist für Krankenhausrechnungen durch die Krankenkassen weiterhin. Krankenhäuser mit coronabedingten Liquiditätsproblemen, welche trotz eines Belegungsrückgangs im Jahr 2021 keine Ausgleichszahlungen erhalten haben, bekommen zeitnah finanzielle Unterstützung.

Vorrangige Berücksichtigung von Alten- und Pflegeeinrichtungen: Die vorrangige Berücksichtigung von Bewohnern und Beschäftigten in Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen der Eingliederungshilfe im Rahmen der Impfstrategie zur Reduzierung schwerer und tödlicher Verläufe ist erfolgreich. Dennoch wird eine Normalisierung erst möglich sein, wenn wissenschaftliche Einschätzungen zur potenzielle Infektiösität Geimpfter durch das Robert-Koch-Institut es zulassen. Die Gesundheitsministerkonferenz wurde daher um Empfehlungen gebeten.
Hygiene- und Testkonzepte werden weiterhin umgesetzt. In Einrichtungen ohne Ausbruchsgeschehen können zwei Wochen nach der Zweitimpfung wieder Besuche getätigt und Gruppenangebote wieder aufgenommen werden.
Eine Differenzierung zwischen geimpften und ungeimpften Bewohnern ist nicht vorgesehen. Für neuen Bewohner soll jedoch schnellstmöglich ein Impfangebot seitens der Einrichtungen geschaffen werden. Das Testangebot des Bundes wird aufrechterhalten.

Das nächste Treffen: Am 12. April 2021 findet die nächste Bund-Länder-Konferenz zur Bewertung des Pandemie-Geschehens statt.

Bund-Länder-Beschluss, 04.03.2021

Öffnungsperspektive in fünf Schritten (PDF)

Für mehr Details klicken Sie bitte hier.

Bund- und Länderbeschluss, 10.02.2021

Die geltenden Corona-Maßnahmen werden grundsätzlich bis zum 7. März verlängert.

  • Die bisher geltenden Kontaktbeschränkungen werden bis zum 7. März verlängert.
  • Im ÖPNV und beim Einkaufen gilt die Pflicht zum Tragen von OP-Masken oder Masken der Standards KN95 oder FFP2.
  • Arbeitgeber müssen Beschäftigten überall dort, wo es möglich ist, Homeoffice ermöglichen.
  • Auf nicht notwendige private Reisen und Besuche ist zu verzichten.
  • Kitas und Schulen: Neue Perspektiven gibt es nun für Kitas und Schulen. Hier können die Länder entscheiden, wie und wann man zum Präsenzunterricht oder der Kindertagesbetreuung zurückkehrt – schrittweise und unter Hygieneauflagen. Außerdem soll geprüft werden, ob Lehrkräfte an Grundschulen sowie Erzieherinnen und Erzieher früher geimpft werden können.
  • Friseure können öffnen: Ab dem 1. März können Friseurbetriebe wieder öffnen – selbstverständlich unter Hygieneauflagen wie dem Tragen von medizinischen Masken.
  • Weitere Öffnungen: Perspektiven gibt es auch für einige andere Branchen. Bei einer stabilen 7-Tages-Inzidenz von maximal 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner können die nächsten Öffnungsschritte durch die Länder erfolgen. Hier soll der Einzelhandel öffnen können - mit einer Begrenzung von einer Kundin oder einem Kunden pro 20 qm, außerdem Museen und Galerien sowie sogenannte körpernahe Dienstleistungsbetriebe.

Für den Beschluss klicken Sie bitte hier.

Bund und Länder Beschluss, 19.01.2021

Verlängerung bestehender Einschränkungen:

Alle bis zum 31. Januar 2021 befristeten Maßnahmen werden bis zum 14. Februar 2021 verlängert.

- Medizinische Masken

In Bus und Bahn sowie in den Geschäften gilt die Pflicht zum Tragen medizinischer (z.B. OP- oder FFP2-) Masken.

- Homeoffice

Arbeitgeber müssen künftig überall, wo es möglich ist, Arbeiten im Homeoffice ermöglichen.

- Kontaktbeschränkungen

Private Zusammenkünfte sind weiterhin im eigenen Hausstand und mit max. einer weiteren Person gestattet. Die Zahl der Kontakt-Haushalte sollte konstant und klein sein.

Bitte beachten Sie die Regelungen der jeweiligen Bundesländer.

Für den Beschluss klicken Sie bitte hier.

Bund und Länder Beschluss, 05.01.2021

Verlängerung bestehender Einschränkungen:

Alle bis zum 10. Januar befristeten Maßnahmen werden bis zum 31. Januar 2021 verlängert – auch die Einschränkungen des Schulbetriebs und der Kindertagesstätten.

Verschärfung der Kontaktbeschränkungen:

Private Zusammenkünfte sind im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit max. einer nicht im Haushalt lebenden Person gestattet.

Erweiterte Maßnahmen bei sehr hohen Fallzahlen:

Für Landkreise mit einer 7-Tages-Indizes über 200 soll der Bewegungsradius auf 15 Kilometer um den Wohnort eingeschränkt werden, sofern kein triftiger Grund vorliegt.

Für den Beschluss klicken Sie bitte hier.

Wirtschaftliche Maßnahmen

Wirtschaftliche Maßnahmen in der Türkei

26.05.2021

Finanz- und Schatzministerium der Republik Türkei – Erleichterungskredit 2021 für KMU

Ab dem 1. Juni 2021 wird in der Türkei der Erleichterungskredit 2021 auf den Markt kommen. Die Maßnahme, die in Zusammenarbeit zwischen dem Verband der Kammern und Börsen der Türkei (TOBB) und dem Kreditsicherungsfonds (KGF) entstanden ist und an der sich 10 Banken beteiligen, soll einen Beitrag zur Minderung der Auswirkungen der Covid-19-Epidemie auf die Wirtschaft leisten und wird KMU Finanzmittel zu günstigen Konditionen bereitstellen. Anträge sind an die beteiligten Banken zu stellen. Dazu ist eine Tätigkeitsbescheinigung vorzulegen, die von Kammern und Börsen ausgestellt wird, die dem TOBB angeschlossen sind.

  • Die Bürgschaft für die Maßnahme übernimmt das KGF mit Unterstützung des Schatzamtes; der Zinssatz des Sonderkredites beträgt 17,5% p.a.
  • Mit dem Erleichterungspaket soll Mitgliedern von Handels-, Seehandels-, Industrie- und Handels- und Industriekammern bzw. Handelsbörsen, die weniger als 10 Mio. TL jährlich erwirtschaften und deren Umsatz in 2020 gegenüber 2019 um 25% gesunken ist, Betriebskapital zur Verfügung gestellt werden.
  • Der Kredithöchstbetrag für KMU mit einem Umsatz von bis zu 1 Mio. in 2020 ist zu 50.000,- TL und für KMU mit einem Umsatz in 2020 von über 1 Mio. bis zu 10 Mio. TL zu 200.000,- TL festgesetzt. Der TOBB sowie Kammern und Börsen werden ihre Ressourcen ebenfalls über die teilnehmenden Banken einbringen, um so einen Beitrag zum Projekt zu leisten.
  • Der Erleichterungskredit ist sechs Monate lang rückzahlungsfrei, die Tilgung erfolgt anschließend in 12 gleichen Raten.

Teilnehmende Banken:

  • T.C. ZİRAAT BANKASI A.Ş.
  • TÜRKİYE VAKIFLAR BANKASI T.A.O.
  • TÜRKİYE HALK BANKASI A.Ş.
  • TÜRKİYE İŞ BANKASI A.Ş.
  • T.GARANTİ BANKASI A.Ş.
  • YAPI VE KREDİ BANKASI A.Ş.
  • AKBANK T.A.Ş.
  • DENİZBANK A.Ş.
  • ZİRAAT KATILIM BANKASI A.Ş.
  • VAKIF KATILIM BANKASI A.Ş.

17.05.2021

Sitzung des Präsidialkabinetts – Rückzahlungsfreie Zuwendung

  • Kleingewerbetreibende, die aufgrund der Maßnahmen zur Epidemiebekämpfung vorübergehend den Betrieb einstellen müssen, erhalten finanzielle Unterstützung. Dazu werden die Betriebe und Gewerbe in zwei Gruppen aufgeteilt.

Zur ersten Gruppe gehören Betriebe wie Kaffeehäuser, Cafés, Teegärten, Schüler- und Personaltransporte, Hochzeitsveranstalter, Schüler- und Studentenwohnheime, Kantinen, Schreibwarenhändler, Internet-Cafés, öffentliche Bäder und Vergnügungsparks. Diese Betriebe, deren Gesamtzahl bei 235.000 liegt, erhalten eine einmalige rückzahlungsfreie Zuwendung in Höhe von 5.000 TL.

Zur zweiten Gruppe gehören die folgenden Gewerbe / Gewerbetreibenden: Wartung, Instandsetzung, Reparatur, Karosseriearbeiten, fliegende Händler, Klempner, Eisenwarenhändler, Musiker, Autowäscher, Chemische Reinigungen, Verkäufer von Spielwaren, Kosmetika und Geschenkartikeln, Glaser, Schlosser, Kupferschmiede, Blechschmiede, Schuster, Kurzwarenhändler, Glasbläser und Kursanbieter. Weiter gehören zu dieser Gruppe die folgenden Gewerbe/Gewerbetreibenden, die bereits zuvor finanzielle Unterstützung erhalten haben: Lokale, Konditoreien, Eisdielen, Schneider, Friseure, Gewerbetreibende im Transportbereich (Taxi, Minibus und Bus) sowie Standinhaber. Dieser Gruppe werden über 1,15 Mio. Personen zugerechnet. Sie erhalten eine einmalige rückzahlungsfreie Zuwendung in Höhe von 3.000 TL.

17.Februar 2021

Sitzung des Präsidialkabinetts

  • Die Beihilfen für Düngemittel wurden unter Berücksichtigung der Entwicklung der globalen Rohstoffpreise um 100% auf das Doppelt erhöht. Die Subvention je Dekar (1/10 Hektar) für Getreideprodukte wie Weizen, Gerste, Roggen und Hafer wurde von 8 TL auf 16 TL erhöht. Erzeuger, die organischen und Organomineraldünger einsetzen, erhalten zusätzlich statt bisher 10 TL je Dekar 20 TL. Diese Beihilfen sollen den Landwirten im Frühjahr ausgezahlt werden.

01.Februar 2021

Kabinettssitzung

  • Die Mietunterstützung von Gewerbetreibenden wird um drei Monate verlängert
  • Der Präsenzunterricht an den Dorfschulen soll ab dem 15. Februar fortgesetzt werden
  • Die Grund- und Privatschulen und die Klassen 8 und 12 werden mit ihren Vorbereitungen für den Präsenzunterricht ab dem 1. März beginnen

Vorsicht: Bei Steigerung der Inzidenzzahlen wird der Unterricht von zuhause aus fortgesetzt werden.

14. Dezember 2020

Kabinettssitzung

Einzelheiten zur Mietunterstützung von Gewerbetreibenden wurden bekannt gegeben: Die gewerbetreibenden Kleinhändler werden drei Monate lang eine monatliche Mietunterstützung erhalten. Der Betrag in Großstädten beträgt 750 TL und 500 TL in anderen Provinzen.

30. März

  • Für mehr als zwei Millionen Steuerpflichtige werden die Zahlungen von Abzugssteuer, MwSt. und Beiträgen i.H.v. insgesamt 54 Mrd. TL um sechs Monate aufgeschoben. Die Kreditlaufzeiten von KMU und anderen Unternehmen mit Geldflussproblemen wurden um 12 Monate verlängert, davon bis zu sechs Monate tilgungsfrei.
  • Für alle Unternehmen und Betriebe wurde zur Unterstützung des Betriebskapitals die Möglichkeit geschaffen, einen Kredit mit 36-monatiger Laufzeit aufzunehmen. Der Jahreszinssatz beträgt 7,5%, die ersten sechs Monate sind tilgungsfrei.
  • Für Kleingewerbetreibende wurden die im April, Mai und Juni fälligen Zahlungen zinsfrei verschoben. Außerdem wurde für sie ein Kreditpaket zu 4,5% Zinsen [p.a.] und mit einer Laufzeit von bis zu 36 Monaten geschaffen.
  • Unternehmen, die ihre Löhne und Gehälter über Staatsbanken auszahlen, erhalten eine Zusatzliquidität von bis zu drei Monatsaufwendungen für Löhne und Gehälter, vorausgesetzt, sie reduzieren ihre Belegschaft nicht.
  • Der Kreditgarantiefonds wurde auf 450 Mrd. TL aufgestockt, mit einem Limit von 50.000 TL und einer Gesamtkapazität von 850.000 Krediten.
  • Die Rückzahlung von Rediskontkrediten wurde um weitere 90 Tage verlängert und damit Mittel i.H.v. 50 Mrd. TL an Exporteure bereitgestellt.
  • Die ins Sozialhilfeprogramm aufgenommenen zwei Millionen Haushalte erhalten Bargeldhilfe i.H.v. je 1.000 TL.
  • Die an das Kurzarbeitergeld geknüpften Bedingungen wurden vereinfacht.
  • Die niedrigste Rente wurde auf 1.500 TL angehoben. Die Auszahlung von Feiertagssonderzulagen an Rentner wurde vorgezogen.
  • Die Unterstützung zum Mindestlohn wurde ausgeweitet.
  • Stiftungen, die soziale Unterstützung leisten, erhalten höhere Staatszuschüsse
  • Studenten, die in Studentenheimen untergebracht sind, werden die Gebühren für die Märztage, in denen sie sich nicht mehr dort aufgehalten haben, erstattet. Für die Monate April, Mai und Juni werden keine Gebühren erhoben. Stipendien und Studentenkredite werden nicht gekürzt.
  • Kreditrückzahlungen von Studenten für die Monate April, Mai und Juni werden gebühren- und zinsfrei verschoben. Die 21.500 ausländischen Studenten, die in Studentenheimen in 41 Provinzen untergebracht sind, unterliegen einer 14-tägigen Quarantäne.
  • Für Gesundheitspersonal wurden 6 Mrd. TL als zusätzliche Leistungsprämie bereitgestellt. Sie werden nach der Höchstgrenze ausgezahlt. Jeder Mitarbeiter des Gesundheitspersonals erhält über TÜRKSAT 100 GB unentgeltlichen Internetzugang.
  • Die Produktion von Hülsenfrüchten, Nudeln, Reinigungsmitteln, Öl und ähnlichen Produkten, nach denen in diesen Tagen hohe Nachfrage besteht, wurde um bis das Dreifache gesteigert. Erforderlichenfalls kann die Kapazität weiter erhöht werden.
  • Das Ministerium für Arbeit, Familie und Soziale Sicherheit hat unter dem Motto „Wir sind uns selbst genug meine Türkei“ eine Solidaritätskampagne begonnen. Ein Spendenkonto wurde eingerichtet.

25. März

Terminänderungen für Steuererklärungen im Rahmen der COVID-19- Pandemie

Erklärungen im Februar (alle Sektoren)

  • Die Abgabefirst für Mehrwertsteuererklärungen (Nr. 1 und 2) für Februar 2020 sowie entsprechende Zahlungsfristen werdem bis zum 24.04.2020 verlängert.
  • Die Laufzeit der Meldungen "Form Ba" und "Form Bs" für Februar 2020 wird bis zum 30.04.2020 verlängert.

Die Abgabefrist für die Verbindlichkeiten in den Monaten März, April und Mai (ausgewählte Sektoren) wird bis zum 27.07.2020 verlängert. Respektive denen, die ausgenommen sind oder die nicht von höherer Gewalt betroffen sind ändern sich die Fristen nicht. Die Verpflichtungen für die in Rede stehenden Monate müssen zum erforderlichen Zeitpunkt erfüllt werden.

Laut der im Amtsblatt veröffentlichten Entscheidung Nr. 2284 wird für bestimmte Produkte eine ermäßigte Zollgebühr von 0 Prozent erhoben werden.

  • Die Zollgebühr für Ethylalkohol, welcher in der Produktion von Kölschwasser und Desinfektionsmitteln verwendet wird, wird auf 0 gesetz.
  • Die zusätzliche Zollsteuer auf die Einfuhr von Atemgeräte wurde gestrichen.
  • Die zusätzliche Zollsteuer auf Einwegmasken, die unter GTIP eingestuft sind, wurde gestrichen.

18. März

Schutzschild für die Wirtschaftsstabilität

Es wurde ein Maßnahmenpaket mit dem Namen „Ekonomik Istikrar Kalkanı – Schutzschild für die Wirtschaftsstabilität“ erarbeitet, mit dem die Auswirkungen der Covid-19-Epidemie reduziert werden sollen. Dazu werden insgesamt 100 Milliarden Türkische Lira bereitgestellt.

Die Maßnahmen im Einzelnen:

  • Es wurde beschlossen, dass alle Vollstreckungs- und Insolvenzverfahren (mit Ausnahme von Vollstreckungsverfahren im Zusammenhang mit Unterhaltsforderungen) bis zum 30. April 2020 eingestellt und keine Anträge auf neue Vollstreckungs- und Insolvenzverfahren gestellt werden. Auch werden keine Vollstreckungsentscheidungen getroffen.
  • Für die folgenden Branchen wird die Entrichtung der vierteljährlichen Abzugssteuer (Muhtasar), der abzuführenden MwSt. sowie der Beiträge zur Sozialversicherung für die Monate April, Mai und Juni um je sechs Monate verschoben: Einzelhandel, Einkaufszentren, Eisen- und Stahlindustrie, Automobilindustrie, Logistik- und Transportgewerbe, Kinos und Theater, Gastgewerbe, Nahrungsmittel- und Getränkeindustrie, Textil- und Bekleidungsindustrie sowie Veranstaltungs- und Organisationsgewerbe.
  • Die Übernachtungssteuer wird bis zum November nicht erhoben.
  • Die Bezahlung der Beträge für Servitudenrechte und Umsatzbeteiligung bei Hotelvermietungen für die Monate April, Mai und Juni wird um 6 Monate verschoben.
  • Für Lufttransporte im Binnenland wird für die Dauer von drei Monaten der MwSt.-Satz von 18% auf 1% verringert.
  • Im Falle von Firmen, deren Geldfluss sich aufgrund der Maßnahmen im Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie verschlechtert, werden deren Kapital- und Zinsrückzahlungen aus Krediten an Banken um mindestens drei Monate verschoben und diese Firmen werden erforderlichenfalls zusätzliche Finanzierungsunterstützung erhalten.
  • Um den Kapazitätsnutzungsgrad im Verlauf eines vorübergehenden Ausfuhrrückgangs zu schützen, wird Exporteuren Unterstützung für die Finanzierung ihrer Lagerhaltung gewährt.
  • In Bezug auf Einzelhändler und Handwerker mit Kreditschulden an die Halkbank, die erklären, dass ihre Geschäftstätigkeiten in dieser Zeit nachteilig betroffen sind, gilt Folgendes: Auf Antrag werden ihre Kapital- und Zinsrückzahlungen für die Monate April, Mai und Juni zinslos um drei Monate verschoben.  
  • Das Limit für den Kreditgarantiefonds wird von 25 Mrd. TL auf 50 Mrd. TL angehoben. Den Vorzug bei der Kreditvergabe erhalten kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) und Firmen, die aufgrund negativer Auswirkungen der Entwicklungen Liquiditätsbedarf haben und deren Sicherheiten ein Defizit aufweisen.
  • Es werden Anreize geschaffen zur Vergabe von sozialen Kreditpaketen für die Bürger zu angemessen und vorteilhaften Konditionen.
  • Bei Wohnungen mit einem Wert von weniger als 500.000 TL wird der kreditfähige Anteil von 80% auf 90% angehoben und die Mindestbaranzahlung auf 10% verringert.
  • Es wird dafür gesorgt, dass in Bezug auf  Firmen, die aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Virus in den Monaten April, Mai und Juni bei der Kreditrückzahlung in Verzug geraten, im Kreditregister der Vermerk „wg. höherer Gewalt“ eingetragen wird.
  • Die Fristen von vierteljährlichen Abzugssteuererklärungen zur Entrichtung von Abzügen an der Quelle wie z.B. der „Stopaj“ genannten Steuer werden um drei Monate verschoben.
  • Die Unterstützungsleistungen für den Mindestlohn werden fortgesetzt.
  • Es wird dafür gesorgt, dass die in der Gesetzgebung vorgesehenen Modelle zur flexiblen Arbeit und zur Fernarbeit wirksamer gestaltet werden.
  • Kurzarbeitergeld wird eingeführt; die Verfahren zur Inanspruchnahme werden vereinfacht und beschleunigt. Auf diese Weise erhalten Arbeitnehmer, deren Betriebe ihre Tätigkeiten aussetzen, vorübergehend eine Einkommensunterstützung, während die Kosten der Arbeitergeber verringert werden.
  • Die niedrigste Rente wird auf 1.500 TL angehoben.
  • Der Feiertagszuschlag für Rentner wird Anfang April ausgezahlt. Es wird ferner dafür gesorgt, dass Rentnern die Rentenzusatzzahlungen direkt auf ihr Konto überwiesen werden und sie nicht bei den Auszahlungsstellen erscheinen müssen.
  • Für Bargeldhilfen an bedürftige Familien, die nach Maßgabe von Kriterien ermittelt werden, die das Ministerium für Familie, Arbeit und Sozialpolitik aufgestellt hat, werden weitere 2 Mrd. TL bereitgestellt.
  • Zur Beschäftigungssicherung wird die Frist für Ausgleichsarbeit von zwei auf vier Monate verlängert.
  • Es werden auf der Grundlage festgelegter Prioritäten alternative Lieferkanäle für die Fertigung und den Einzelhandel entwickelt, um damit möglichen Unterbrechungen der globalen Lieferketten entgegenzuwirken.
  • Es wird ein regelmäßiges Überwachungsprogramm für Alleinlebende über 80 Jahren eingeführt, das soziale Leistungen und Gesundheitsleistungen zuhause beinhaltet.

Wirtschaftliche Maßnahmen in Deutschland

21. Juli 2020

EU Corona-Hilfspaket

Die Staats- und Regierungschefs der 27 EU-Mitgliedsstaaten haben sich nach viertägigen Beratungen auf einen Mehrjährigen Finanzrahmen (MRF) für die Jahre 2021-2027 in Höhe von 1,8 Billionen Euro geeinigt. In den Jahren 2021 bis 2023 sollen davon 750 Milliarden für einen Wiederaufbaufonds zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie bereitstehen. 390 Milliarden Euro davon werden als Zuschüsse, 360 Milliarden als Kredite zur Verfügung gestellt.

Für die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates klicken Sie bitte hier.

 

8. Juli 2020

Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen

Es handelt sich um ein branchenübergreifendes Zuschussprogramm mit einem Gesamtvolumen von 24,6 Milliarden Euro. Die Überbrückungshilfe kann für die Monate Juni, Juli und August 2020 beantragt werden. Sie kann nur durch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer für den Mandanten beantragt werden.

Umfang der Überbrückungshilfe:

Die Überbrückungshilfe unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen, Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe, die Corona-bedingt in den Monaten Juni bis August erhebliche Umsatzausfälle erleiden. Durch Zahlungen als Beitrag zu den betrieblichen Fixkosten soll ihre wirtschaftliche Existenz gesichert werden.

Die Überbrückungshilfe erstattet einen Anteil in Höhe von

  • 80% der Fixkosten bei mehr als 70% Umsatzrückgang,
  • 50% der Fixkosten bei Umsatzrückgang zwischen 50% und 70%,
  • 40% der Fixkosten bei Umsatzrückgang zwischen 40% und unter 50%

im Fördermonat im Vergleich zum Vorjahresmonat.

Die maximale Höhe der Überbrückungshilfe beträgt 50.000 Euro pro Monat für maximal drei Monate. Unternehmen und Organisationen mit bis zu 10 Mitarbeitern können bis zu 15.000 Euro in den 3 Monaten erhalten. Selbstständige und Kleinunternehmen mit bis zu fünf Mitarbeitern können insgesamt bis zu 9.000 Euro erhalten.

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2020/20200708-corona-ueberbrueckungshilfe-des-bundes-startet.html

https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html

 

07. Juli 2020

5-Punkte-Paket für die Exportwirtschaft

Bundeswirtschaftsminister Altmaier will die finanziellen Bedingungen für exportorientierte Firmen in Deutschland deutlich verbessern. Er hat dazu ein 5-Punkte-Maßnahmen-Paket vorgelegt. Eine hohe Bedeutung komme den bewährten staatlichen Exportgarantien zu.

Exporteure und exportfinanzierende Banken sollen an folgenden Punkten unterstützt werden:

  • Verbesserte Finanzierungsbedingungen für neue Exportgeschäfte (z.B. reduzierte Anzahlungen und verzögerte Rückzahlungen bei bestimmten Geschäften)
  • Einführung einer Shopping Line-Deckung (vereinfachte Absicherung verschiedener Exportfinanzierungen bei großen ausländischen Bestellern)
  • Erleichterungen bei den Entgelten für Hermes-Bürgschaften
  • Verbesserte Refinanzierungsmöglichkeiten für exportfinanzierende Banken
  • Weitere technische Verbesserungen

Das 5-Punkte Maßnahmenpaket wurde im engen Austausch mit der deutschen Exportwirtschaft sowie Banken und Unternehmensverbänden entwickelt.

Für die Details bitte klicken.

 

01. Juli 2020

Finanzen

Weitere finanzielle Hilfen für Unternehmen sowie die Menschen in Deutschland und Europa sollen greifen. Dazu hat die Bundesregierung mehrere Gesetze auf den Weg gebracht, die bereits am 1. Juli 2020 in Kraft treten sollen. Hierbei handelt es sich im Einzelnen um: Das zweites Corona-Steuerhilfegesetz, den Nachtrag zum Bundeshaushaltsplan und die Unterstützung für EU-Mitgliedsstaaten.

  • Senkung der Mehrwertsteuersätze von 19 auf 16 Prozent und von 7 auf 5 Prozent. Die reduzierten Sätze gelten vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020.
  • Einmaliger Kinderbonus von 300 Euro.
  • Steuerliche Erleichterungen für Unternehmen.
  • Erhöhung des Steuerfreibetrags für Alleinerziehende.
  • Die Bundesregierung plant über die 122,5 Milliarden Euro des ersten Nachtrags hinaus - weitere 24,8 Milliarden Euro für zusätzliche Ausgaben ein.
  • EU-Mitgliedsstaaten sollen günstige Kredite bekommen, um Kurzarbeit und ähnliche Instrumente zu finanzieren.

Arbeit / Soziales

Beschäftigte in Behindertenwerkstätten unterstützen

Die Bundesregierung stellt den Integrationsämtern in diesem Jahr einmalig 70 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung. Damit werden die Entgelteinbußen von Beschäftigten mit Behinderungen zumindest teilweise kompensiert. Corona-bedingt sind die Behindertenwerkstätten oft geschlossen. Durch die finanzielle Hilfe wird vermieden, dass die Beschäftigten dort allein auf die Grundsicherung angewiesen sind. Die Änderung der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung ist rückwirkend zum 1. März in Kraft getreten.

Die Renten steigen

In Westdeutschland steigen die Renten um 3,45 Prozent, im Osten des Landes um 4,2 Prozent.

Die Renten in Westdeutschland steigen um 3,45 Prozent, im Osten des Landes um 4,2 Prozent. Für eine Standardrente bedeutet das: Künftig beträgt sie im Westen monatlich 1538,55 Euro (51,37 Euro mehr als im Vorjahr) und im Osten 1495,35 Euro (60,30 Euro mehr als im Vorjahr). Möglich wird das Rentenplus durch die gute Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt in den vergangenen Jahren und gestiegene Löhne.

Familie

Lohnfortzahlung bei Kita- und Schulschließung

Um Eltern während der Corona-Pandemie noch mehr zu unterstützen, erhalten sie eine Entschädigung für Lohnausfälle bis zu 20 Wochen. Die Regelung gilt für Eltern, die Kinder im Alter bis zwölf Jahre betreuen müssen und deshalb nicht arbeiten können. Die Regelung tritt nun rückwirkend zum 30. März in Kraft.

Für weitere Informationen besuchen Sie bitte die Webseite der Bundesregierung Deutschland.

 

03. Juni 2020

Das Corona-Paket der Bundesregierung enthält viele richtige Impulse zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Pandemie. Der Koalitionsausschuss hat sich auf ein umfangreiches Konjunktur- und Zukunftspaket mit einem Volumen von 130 Milliarden Euro verständigt. Ziel ist es, Arbeitsplätze zu sichern und die Wirtschaft wieder zum Laufen zu bringen.Das Maßnahmenpaket sieht unter anderem vor:

  • Absenkung der Mehrwertsteuer: Vom 1. Juli an bis zum 31. Dezember 2020 soll der Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent auf 16 Prozent und für den ermäßigten Satz von 7 Prozent auf 5 Prozent gesenkt werden.
  • Kinderbonus für Familien: Einmalig erhalten Eltern 300 Euro pro Kind. Für Alleinerziehende werden die Freibeträge verdoppelt.
  • Stärkung der Kommunen: Der Bund erhöht seinen Anteil an den Kosten für die Unterkunft von Bedürftigen, gleicht die Gewerbesteuerausfälle der Kommunen zur Hälfte aus und stärkt den Öffentlichen Nahverkehr sowie den Gesundheitssektor.
  • Entlastung bei den Stromkosten: Die EEG-Umlage soll ab 2021 über Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt abgesenkt werden. 
  • Zukunftspaket: Rund 50 Milliarden Euro fließen in Zukunftsbereiche wie die Wasserstoffwirtschaft, Quantentechnologien und Künstliche Intelligenz.

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Ab dem 24. April 2020 erfolgt eine Erhöhung des Kurzarbeitergeldes, neue Steuerregelungen für den Gastronomiesektor sowie kleine und mittlere Unternehmen

Kurzarbeitergeld wird erhöht

Angesichts der Corona-Krise wird es für kinderlose Beschäftigte - je nach Bezugsdauer - von 60 auf bis zu 80 Prozent und für Beschäftigte mit Kindern von 67 auf bis zu 87 Prozent erhöht werden.

Bislang hatte das Kurzarbeitergeld 60 beziehungsweise 67 Prozent betragen. Nun wird es für diejenigen, die ihre Arbeitszeit aufgrund der Corona-Pandemie um mindestens 50 Prozent reduziert haben, ab dem vierten Monat auf 70 Prozent (77 Prozent für Eltern) und ab dem siebten Monat auf 80 Prozent (87 Prozent für Eltern) erhöht.
 

Mehrwertsteuersatz für Gastronomie wird auf sieben Prozent verringert

Die Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie wird laut Beschluss ab dem 1. Juli befristet bis zum 30. Juni 2021 auf den ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent gesenkt

Bisher gilt für Speisen ein Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent.
 

Steuererleichterungen für kleine und mittelständische Unternehmen

Kleine und mittelständische Unternehmen dürfen erwartete Verluste mit bereits für 2019 geleisteten Steuer-Vorauszahlungen verrechnen.

 

Die KfW noch einmal die Bedingungen verbessert:
Ab dem 22.04.2020 gelten diese Änderungen beim KfW-Unternehmerkredit und ERP-Gründerkredit

  • Für Kredite bis 800.000 Euro wird die Kreditlaufzeit von max. 5 auf max. 10 Jahre erhöht. Sie haben also länger Zeit, um den Kredit zurückzuzahlen.
  • Für Kredite über 800.000 Euro wird die Kreditlaufzeit von max. 5 auf max. 6 Jahre erhöht.
  • Auf Wunsch zahlen Sie statt 1 Jahr jetzt 2 Jahre lang nur Zins, keine Tilgung – zu Beginn senkt das Ihre regelmäßige Belastung.

 

07. April 2020 

KfW-Schnellkredit für kleine Unternehmen und den Mittelstand

Die Bundesregierung hat bereits diverse Maßnahmen auf den Weg gebracht, um die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie abzufedern.

Zusätzlich wurde nun der "KfW-Schnellkredit 2020" entwickelt.

Der neue Kredit wird zu 100% von der Haftung freigestellt. Dies soll zu einem schnellen und unbürokratischen Geldfluss führen, da die Bank selber kein Haftungsrisiko mehr trägt; die Bundesregierung bürgt in vollem Umfang.

Voraussetzungen:

  • Sie sind seit mindestens Januar 2019 auf dem Markt und beschäftigen mehr als 10 Mitarbeiter
  • Den Förderkredit nutzen Sie für Anschaffungen und laufende Kosten
  • Sie haben zuletzt einen Gewinn erwirtschaftet – entweder 2019 oder im Durchschnitt der letzten 3 Jahre
  • Der maximale Kreditbetrag beträgt bis zu 3 Monatsumsätze des Jahres 2019
  • Bei Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten max. 500.000 Euro
  • Bei Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten max. 800.000 Euro
  • Zinssatz von aktuell 3,00 % p.a.
  • Laufzeit 10 Jahre

 

Schutzschild für die Wirtschaftsstabilität

Die Bundesregierung hat ein Maßnahmenpaket mit dem Namen „Ein Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen - Maßnahmenpaket zur Abfederung der Auswirkungen des Corona-Virus“ verkündet. Dieses weitreichende Maßnahmenbündel soll gewährleisten, dass Arbeitsplätze geschützt und Unternehmen unterstützt werden.

Die Maßnahmen im Einzelnen:

Vier Säulen des Schutzschildes für Beschäftigte und Unternehmen

1. Flexibilisierung des Kurzarbeitergeldes

  • Absenkung des Quorums der von Arbeitsausfall betroffenen Beschäftigten im Betrieb auf bis zu 10 %
  • teilweiser oder vollständiger Verzicht auf Aufbau negativer Arbeitszeitsalden
  • Kurzarbeitergeld auch für Leiharbeitnehmer
  • vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit (BA)

2. Steuerliche Liquiditätshilfe für Unternehmen

  • Die Gewährung von Stundungen wird erleichtert.
  • Vorauszahlungen können leichter angepasst werden.
  • Auf Vollstreckungsmaßnahmen (z. B. Kontopfändungen) beziehungsweise Säumniszuschläge wird bis zum 31. Dezember 2020 verzichtet, solange der Schuldner einer fälligen Steuerzahlung unmittelbar von den Auswirkungen des Corona-Virus betroffen ist.

3. Milliarden-Schutzschild für Betriebe und Unternehmen

  • Bestehende Programme für Liquiditätshilfen werden ausgeweitet, um den Zugang der Unternehmen zu günstigen Krediten zu erleichtern.
  • Die Bedingungen für den KfW-Unternehmerkredit (für Bestandsunternehmen) und ERP-Gründerkredit - Universell (für junge Unternehmen unter 5 Jahre) werden gelockert, indem Risikoübernahmen (Haftungsfreistellungen) für Betriebsmittelkredite erhöht und die Instrumente auch für Großunternehmen mit einem Umsatz von bis zu zwei Milliarden Euro (bisher: 500 Millionen Euro) geöffnet werden.
  • Durch höhere Risikoübernahmen in Höhe von bis zu 80% für Betriebsmittelkredite bis 200 Millionen Euro wird die Bereitschaft von Hausbanken für eine Kreditvergabe angeregt.
  • Für größere Unternehmen wird die bisherige Umsatzgrenze von zwei Milliarden Euro auf 5 Milliarden Euro erhöht. Dieser „KfW Kredit für Wachstum“ wird umgewandelt und künftig für Vorhaben im Wege einer Konsortialfinanzierung ohne Beschränkung auf einen bestimmten Bereich (bisher nur Innovation und Digitalisierung) zur Verfügung gestellt. Die Risikoübernahme wird auf bis zu 70% erhöht (bisher 50%). Hierdurch wird der Zugang von größeren Unternehmen zu Konsortialfinanzierungen erleichtert.
  • Für Unternehmen mit mehr als fünf Milliarden Euro Umsatz erfolgt eine Unterstützung wie bisher nach Einzelfallprüfung.
  • Bei den Bürgschaftsbanken wird der Bürgschaftshöchstbetrag auf 2,5 Millionen Euro verdoppelt. Erhöhung des Risikoanteils des Bundes bei den Bürgschaftsbanken um 10%. Die Obergrenze von 35% Betriebsmitteln am Gesamtobligo der Bürgschaftsbanken wird auf 50% erhöht. Bürgschaftsbanken entscheiden über Bürgschaftsentscheidungen bis zu einem Betrag von 250.000 Euro eigenständig und innerhalb von 3 Tagen.
  • Eröffnung des Großbürgschaftsprogramms (parallele Bund-Länder-Bürgschaften) wird für Unternehmen außerhalb dieser Regionen geöffnet. Der Bund ermöglicht hier die Absicherung von Betriebsmittelfinanzierungen und Investitionen ab einem Bürgschaftsbedarf von 50 Mio. Euro. und mit einer Bürgschaftsquote von bis zu 80%.
  • Errichtung von zusätzlichen Sonderprogrammen für alle entsprechenden Unternehmen bei der KfW. Risikoübernahmen bei Investitionsmitteln (Haftungsfreistellungen) werden deutlich verbessert und betragen bei Betriebsmitteln bis zu 80%, bei Investitionen sogar bis zu 90 %.
  • konsortiale Strukturen für Unternehmen.

4. Stärkung des Europäischen Zusammenhalts

  • "Corona Response Initiative" mit einem Volumen von 25 Milliarden Euro.
  • Ankündigung der europäischen Bankenaufsicht bestehende Spielräume zu nutzen, damit Banken weiter verlässlich Liquidität an die Wirtschaft geben können.
  • Annahme der Maßnahmen der Europäischen Zentralbank zur Bereitstellung von Liquidität für Banken

Kabinettssitzung 23.03.2020

  • Nachtragshaushalt wird verabschiedet; zusätzliche 122,5 Milliarden Euro
  • Somit wird auch ein Sozialschutz-Pakt möglich, zu Abfederung der sozialen Notlage
  • Kurzarbeitergeld für Unternehmen, bei denen mehr als zehn Prozent der Beschäftigten davon betroffen sind. Inbegriffen sind auch Leiharbeiter
  • Soziale Sicherung für Solo-Selbstständige soll vereinfacht und verbessert werden
  • Erleichterungen beim Kinderzuschlag für Familien, die Einkommenseinbußen hinnehmen müsen
  • Außnahmeregelungen für das Arbeitszeitgesetz, aufgrund der Pflege- und gesundheitlichen Leistungen
  • Zuverdienstmöglichkeiten für Rentner/innen sollen verbessert werden
  • Großes Maßnahmepaket für Unternehmen:
    • Kleinstunternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten sollen 3 Monate lang einen Zuschuss bis zu 9.000 Euro bekommen
    • Unternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitern erhalten einen einmaligen Zuschuss bis zu 15.000 Euro
    • Für groβe Unternehmen: Wirtschaftsstabilisierungsfonds.
  • Vereinfachungen und Verbesserungen auch in den Bereichen Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht.
  • Spezielle Finanzierungsmöglichkeiten für Gesundheitseinrichtugen, die Patienten mit dem Coronavirus behandeln.
  • Ärzten, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sollen mit Ausgleichszahlungen geholfen werden, wenn sie Honorareinbußen haben.