Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen und Einhaltung von Umweltstandards in der Lieferkette

Das am 22.07.2021 verkündete Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) stellt den gesetzlichen Rahmen und Anforderungen an die Unternehmen für ein verantwortliches und nachhaltiges Management von Lieferketten. Dabei übernehmen Unternehmen zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen und der Einhaltung von Umweltstandards in Lieferketten die Sorgfaltspflicht.

Das Gesetz wird stufenweise in Kraft treten.

Inkrafttreten Betroffen Unternehmensgröße
1. Januar 2023
In Deutschland ansässige Unternehmen und Unternehmen mit einer Zweigniederlassung gemäß § 13 d HGB
Mit mind. 3.000 Beschäftigten in Deutschland
1. Januar 2024 Mit mind. 1.000 Beschäftigten in Deutschland

Den offiziellen Gesetzestext finden Sie hier: Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten

Die türkische Übersetzung des Gesetzes finden Sie hier: Tedarik Zincirlerinde Şirketlerin Özen Yükümlülüğü Hakkında Kanun

Weitere Informationen und Quellen:
Deutscher Bundestag
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Bundesministerium für Arbeit und Soziales