AHK Türkei - News-Hauptkategorie

Aufruf zur Kandidatur für den AHK Vorstand

15.04.2019

Sehr geehrtes Mitglied,

es ist uns eine Freude Ihnen mitzuteilen, dass auf der ordentlichen Mitgliederversammlung der Deutsch-Türkischen Industrie- und Handelskammer am 14. Juni 2019 turnusgemäß ein neuer Vorstand gewählt wird.

Sollte am 14. Juni 2019 kein Quorum erreicht werden (Mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder), wird die Versammlung gemäß Artikel 14 Abs. 5 auf den 26. September 2019 verschoben werden.

Stimmberechtigt sind alle ordentlichen Mitglieder, die ihren Jahresbeitrag entrichtet haben. Jedem ordentlichen Mitglied steht nur eine Stimme zu.

Gemäß Art. 15 der Satzung der Deutsch-Türkischen Industrie- und Handelskammer werden von der Mitgliederversammlung acht Vorstandsmitglieder und sechs Ersatzmitglieder für die Dauer von drei Jahren aus der Reihe der ordentlichen Mitglieder der Kammer deutscher und türkischer Staatsangehörigkeit je zur Hälfte gewählt. Die Wahl in den Vorstand erfolgt mit relativer Stimmenmehrheit.

Wahlvorschläge können von den Kammermitgliedern schriftlich mit beiliegendem Formblatt eingereicht werden. Jedes Mitglied kann sich auch selbst zur Kandidatur melden, ein Vorschlag durch Dritte ist nicht erforderlich. Die Kandidaten werden mit einer Kurzbiographie im Netz veröffentlicht. Das Einreichen von Wahlvorschlägen ist bis zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung möglich.