Gründungsgeschichte der AHK Türkei
1994 wurde die Deutsch-Türkische Industrie- und Handelskammer gegründet. Sie ist in der Türkei die bisher erste und zur Zeit einzige bilaterale Kammer nach türkischem Kammergesetz. Noch im Jahr ihrer Gründung nahm sie Ihre Tätigkeit als Auslandshandelskammer (AHK) auf.
Die Gründung erfolgte auf gleichlautende Anregungen des deutschen Bundeskanzlers und der türkischen Ministerpräsidentin.
Bereits seit 1984 unterhielt der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) in Istanbul das "Offizielle Delegiertenbüro der Deutschen Wirtschaft in der Türkei". So konnte die neu gegründete Kammer auf die langjährige Erfahrung des Delegiertenbüros zurückgreifen und ihre Tätigkeit auf dem vorhandenen hohen Niveau aufnehmen und weiter ausbauen.



