Visa
Als Deutsch-Türkische Industrie- und Handelskammer sind wir bemüht die bilateralen Handelsbeziehungen zu fördern. Nachdem wir vermehrt über Probleme bei der Erteilung von Visa informiert wurden, haben wir uns mit den deutschen Vertretungen zusammengesetzt und gemeinsam nach kurzfristig umsetzbaren Lösungswegen gesucht.
In den Gesprächen mit dem Generalkonsulat Istanbul haben wir Lösungsansätze bei der Beantragung von Geschäftsvisa ausgearbeitet:
Das Generalkonsulat hat bestätigt, dass ein Nachweis der Mitgliedschaft in unserer Kammer wohlwollend berücksichtigt wird (jedoch keinen Anspruch auf Erteilung eines Visums begründet). Einen Mitgliedschaftsnachweis können unsere Mitglieder jederzeit von der Kammer erhalten.
Sind die Gründe einer Ablehnung nicht verständlich oder kann der Antragssteller nicht erkennen, inwieweit der Ablehnungsgrund behoben werden kann, kann mit Unterstützung der Kammer der Grund der Ablehnung festgestellt werden.
Unter bestimmten Voraussetzungen können alle AHK-Mitglieder, unabhängig vom Amtsbezirk ihre Geschäftsvisanträge grundsätzlich ohne persönliche Vorsprache über die Kammer beim Generalkonsulat in Istanbul einreichen, selbst Erstanträge werden angenommen (Ausnahmen vorbehalten). D.h. keine eigene Terminierung durch den Antragsteller, keine besondere Vorsprache und kein Warten.
Die Visumsgebühr beträgt schengeneinheitlich 60 EUR und die AHK Bearbeitungsgebühr 50 TL. Jeder gleichzeitig eingereichte weitere Antrag von der gleichen Firma beträgt 25 TL.
Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir unsere Mitglieder nur bei Geschäftsvisa unterstützen können und hoffen aber bereits mit diesen Maßnahmen die Abwicklungen zu erleichtern.
Hier finden Sie weitere Informationen zur Antragstellung über die Kammer.
Ansprechpartner:
Özgül Koç Kahraman, Justiziarin
Filiz Yapıcı
Fadime Tok






